Ausstempeln für Rauchpause: Trend?
(03.03.2017) Musst auch du bald für jede einzelne Rauchpause ausstempeln? Für Riesenaufregung sorgt das neue Rauchverbot der GKK Kärnten. Die ist seit 1. März nämlich völlig rauchfrei, auch rund um das Gebäude darf nicht gequalmt werden. Mitarbeiter, die zwischendurch eine Zigarette rauchen wollen, müssen ausstempeln und das Gelände quasi verlassen.
Die unterbrochene Dienstzeit muss freilich eingearbeitet werden, der Feierabend könnte sich bei starken Rauchern also deutlich nach hinten verschieben. Dieses Modell sollen aber inzwischen viele Arbeitgeber in Österreich attraktiv finden.
Das Netz ist natürlich gespalten: Viele Raucher schimpfen und sprechen von Diskriminierung. Viele Nichtraucher finden das Ausstempeln hingegen nur fair. Fest steht: In Sachen Arbeitsrecht geht das Modell in Ordnung, sagt Wolfram Lechner von der Arbeiterkammer Kärnten:
“Für Rauchpausen gibt es einfach keinen gesetzlichen Anspruch. Dem Dienstnehmer steht nach 6 Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 30 Minuten zu, die kann er nutzen, wie er will. Aber eine Rauchpause muss einfach nicht bezahlt werden. Der Arbeitgeber darf hier also das Ausstempeln verlangen.“