AUT: Geflügelpest nachgewiesen

In Fischamend

(25.11.2021) In Europa breitet sich seit Mitte Oktober die Geflügelpest aus. Heute Donnerstag hat die AGES den ersten Fall in Österreich bestätigt: In einer kleinen Hühnerhaltung in Fischamend (Niederösterreich) wurde die Tierkrankheit diagnostiziert. Die Hühner sind gestorben bzw. wurden unter behördlicher Aufsicht getötet, der Betrieb gesperrt. Es bestehe "keine Gefahr für den Menschen" und es erfolge "keine Übertragung durch Lebensmittel", so die AGES.

Stallpflicht wird verordnet

Das Gesundheitsministerium erlässt nunmehr, im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der AGES, eine Stallpflicht für jene Betriebe, die mehr als 350 Stück Geflügel in den Risikogebieten halten. Eine betreffende Verordnung sollte noch am Donnerstag vorliegen. Zuletzt war die Geflügelpest im Frühjahr 2021 in Österreich aufgetreten, ebenfalls in einem Kleinbetrieb.

Was ist die Geflügelpest?

Geflügelpest (Aviäre Influenza, "Vogelgrippe") ist eine Erkrankung bei Vögeln, die durch Influenza-A-Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, den die AGES nun nachgewiesen hat, ist für Vögel hochpathogen, das bedeutet stark krankmachend, und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Ausbreitung in Europa besonders stark

Die Ausbreitung der Geflügelpest in Europa ist heuer besonders stark: Hochpathogene Aviäre Influenzaviren zirkulierten auch in den Sommermonaten in Wildvogelpopulationen. Durch den derzeitigen Herbstzug der Zugvögel auf verschiedenen Zugrouten kommt es zur Verbreitung des Virus in ganz Europa. Bei der Weiterverbreitung spielen auch heimische Wildvögel, besonders Enten und Gänse, eine Rolle. Im heurigen Herbst wurde das Virus aber noch nicht bei heimischen Wildvögeln nachgewiesen.

Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln unbedingt verhindern

Geflügelhaltende sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten, wie beispielsweise die Fütterung in überdachten Bereichen. Direkte und indirekt Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollte man unbedingt verhindern. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Tot aufgefundene wildlebende Wasser- und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden, dies trägt zur Früherkennung bei.

(fd/apa)

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