Baby geschüttelt - 3 Jahre Haft
Schwere Körperverletzung
(16.03.2023)
Eine 30-jährige Frau, die ihr Baby in zumindest zwei Fällen massiv geschüttelt haben soll, ist heute, Donnerstag, bei ihrem Prozess am Wiener Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu einer dreijährigen Haftstrafe - davon ein Jahr unbedingt - verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft, die die Angeklagte auch wegen versuchten Mordes verurteilt sehen wollte, berief gegen das Urteil.
Der Angeklagten wurde vorgeworfen, den damals vier Monate alten Säugling im Juli 2022 in zwei Angriffen derartig heftig geschüttelt zu haben, dass das Leben des Mädchens nur mehr durch eine intensivmedizinische Behandlung gerettet werden konnte. Die Angeklagte gestand bei ihrem Prozess, das Kind geschüttelt zu haben, eine Tötungsabsicht bestritt sie vehement.
Die Geschworenen glaubten der Angeklagten, dass sie ihr Kind nicht töten wollte, und sprachen sie einstimmig vom Vorwurf des versuchten Mordes in zwei Fällen frei. Auch das nicht rechtskräftige Urteil wegen schwerer Körperverletzung ist bei einem Strafausmaß von zwei bis zehn Jahren im unteren Bereich angesiedelt. Tatsächlich muss die Frau nur für rund sechs Monate in Haft, da ihr die sechsmonatige Untersuchungshaft angerechnet wird.
Der Gerichtspsychiater Peter Hofmann sprach in seinem Gutachten ebenfalls von einer enormen Überforderung der Frau, die auch - nicht für die Tat entscheidend ausschlaggebende - depressive Züge entwickelt hatte. Eigentlich wäre die Angeklagte "eine gute Mutter" gewesen, die sich sehr um ihre Kinder gekümmert hat. Hofmann legte der 30-Jährigen aber zur Last, sich keine Hilfe geholt zu haben, die in Wien in einem engmaschigen Netz vorhanden ist.
Bei ihrem Prozess zeigte sich die Frau zudem auch voll geständig. Sie gab zu, ihr Kind im Juli 2022 wegen Überforderung zwei Mal geschüttelt zu haben, eine Tötungsabsicht bestritt sie jedoch vehement. "Ich wollte ihr nicht weh tun, ich bereue es, es tut mir so leid", sagte sie unter Tränen. Das Schütteln sei wie unter einem Blackout passiert.
Für das Kind hatte die inkriminierten Tathandlungen allerdings enorme Auswirkungen: Laut Gutachten wird es niemals eine normale Schule besuchen und an einem geregelten Arbeitsleben teilnehmen können. Zudem erlitt es Schäden in der Motorik, sodass es wohl nie ohne Hilfe gehen können wird.
(FJ/APA)