Bedingte Haft für René Benko

Freispruch für Ehefrau

(10.12.2025) In einem Gutteil der Anklage wurde der 48-Jährige freigesprochen. Seine Frau Nathalie wurde von den Vorwürfen der Beitragstäterschaft in allen Punkten im Zweifel freigesprochen. Der gefallene Signa-Gründer René Benko ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4.320 Euro verurteilt worden. Die Urteile waren nicht rechtskräftig.

Das Ehepaar soll in einem Tresor von Verwandten - von Onkel und Tante von Nathalie Benko - Bargeld, Uhren und Schmuck im Wert von 370.000 Euro versteckt und damit Gläubigern vorenthalten haben. Für René Benko war es indes die zweite nicht rechtskräftige Verurteilung wegen betrügerischer Krida - erst im Oktober war er in Innsbruck in einem anderen Fall zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Auch hier erfolgte allerdings ein Teilfreispruch.

Benko:"ordentlicher Lebenswandel" strafmildernd

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Heide Maria Paul sah die betrügerische Krida indes nur bei zwei von elf anklagegegenständlichen Uhren sowie vier Paar Manschettenknöpfen gegeben und damit einen Schaden von rund 100.000 Euro verwirklicht. Dadurch sank die maximale Strafhöhe von zehn auf fünf Jahre. In den Fällen, in denen ein Schuldspruch gefällt worden war, sei die "Indizienbeweiskette geschlossen" gewesen. Belastend sei, dass Benko die Uhren, die er eigenen Angaben zufolge seinen Söhnen geschenkt haben will, weiterhin im Ausland, auf Booten und Yachten getragen habe. Auch direkt am Tag nach Weihnachten sei er mit einer geschenkten Uhr abgelichtet worden. Grundsätzlich hielt die Richterin jedoch fest, dass - anders als von der WKStA ins Treffen geführt - es schon denkbar sei, dass eine "vermögende" Person seinen Kindern im Alter von sechs und elf Jahren derart teure Geschenke mache. Benko wurde sein "ordentlicher Lebenswandel" strafmildernd angerechnet. Weder die WKStA noch Benkos Verteidiger Norbert Wess gaben eine Erklärung ab, die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.

Bei den übrigen Uhren konnte indes nicht "mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, wer der wahre Besitzer" war, führte die Richterin aus. Sie könnten auch Nathalie Benko gehört haben. Selbiges treffe auch auf die 120.000 Euro in Bar zu, die im Tresor gebunkert waren. Bei Benkos Ehefrau sah der Schöffensenat lediglich "Verdachtsmomente", wie etwa den Zeitpunkt gewisser Gespräche. Für einen Schuldspruch sei jedoch erforderlich, dass man nachvollziehen könne, wann und von wem die Vermögenswerte in den Tresor gelegt wurden. Dafür seien die Beweisergebnisse jedoch "zu dünn", hielt sie fest. Hinsichtlich der Höhe der Geldstrafe sprach die Richterin davon, dass Benko schließlich nicht gleichzustellen sei mit einer vermögenslosen Person. Er werde ja von seiner Familie unterstützt.

Wess: Urteil "unbefriedigend"

Benko-Anwalt Norbert Wess nannte das Urteil für seinen Mandanten im Anschluss an die Verhandlung vor Journalisten "unbefriedigend" und gleichzeitig "schwer zu kommentieren." Letztlich seien "nur mehr zwei Uhren übriggeblieben", die nicht als Schenkung gewertet worden seien. Es sei schon überraschend gekommen, dass man "das dann noch aufsplittet." Man werde das Ganze nun "sacken lassen", mit Benko beraten und dann eine Entscheidung hinsichtlich des Rechtsmittels treffen. Man habe ja noch bis kommenden Montag dafür Zeit.

Wess kündigte zudem an, nun "zeitnah eine Überprüfung " der bestehenden Untersuchungshaft zu begehren. Schließlich sei der Signa-Gründer damals wegen des am Mittwoch verhandelten Verfahrens in Haft genommen worden. Nun gebe es ein Urteil mit einer bedingten Verurteilung lediglich in einem kleinen Bereich. Er frage sich, wie man spätestens jetzt noch eine "Tatbegehungsgefahr für die Zukunft" annehmen könne.

WKStA fand Argumente der Angeklagten "unglaubwürdig"

In der Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war Nathalie Benko vorgeworfen worden, nur fünf Tage nach dem Insolvenzantrag von René Benko als Einzelunternehmer den Tresor im Haus ihrer Tante und ihrem Onkel im Tiroler Oberland aufstellen haben zu lassen. Dort verbargen sich Uhren, die Benko seinen Söhnen im Alter von sechs und elf Jahren zu Weihnachten geschenkt haben soll sowie weiterer Schmuck und Bargeld in Höhe von 120.000 Euro. Für die WKStA waren die Erklärungen des Ehepaars, wonach Nathalie Benko diese Vermögenswerte sowie weitere hochpreisige Ringe im Zuge eines Umzuges in Sicherheit bringen wollte, "unglaubwürdig".

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sah jedenfalls eine Schädigung der Gläubiger. Es habe ein "enger zeitlicher Zusammenhang" zwischen dem Aufstellen des Tresors im Haus von Onkel und Tante von Nathalie Benko im Tiroler Oberland am 11. März 2024 und dem Insolvenzantrag Benkos nur fünf Tage zuvor bestanden. Im Zuge der Erhebungen des Insolvenzverwalters sei indes aufgefallen, dass Uhren, für die es zwar Versicherungsdokumente gab, nicht im Vermögensverzeichnis von René Benko aufgeschienen waren. Ein ehemaliger Security-Mitarbeiter der Familie habe schließlich den Hinweis auf einen möglichen Tresor außerhalb der Villa - die der Oberstaatsanwalt bei seinem Eröffnungsplädoyer angesichts eines Tresorraums als "bestgesicherten Ort Österreichs" bezeichnete - gegeben. Bei einer Hausdurchsuchung seien die Ermittler im Keller, versteckt hinter Kartons, "tatsächlich fündig" geworden.

"Verblüffend"

Als "verblüffend" bezeichnete der öffentliche Ankläger in seinem Plädoyer indes René Benkos Verhalten nach seiner Festnahme, als er zu den anklagegegenständlichen Vermögenswerten befragt worden war. Zuerst habe er sich nicht dazu geäußert, mehrere Wochen später jedoch eine schriftliche Erklärung abgegeben. Demnach habe er vier Uhren seinen sechs- und elfjährigen Söhnen im Jahr 2021 zu Weihnachten geschenkt und sie sich danach noch "gelegentlich ausgeborgt". Die 120.000 Euro an Bargeld im Tresor soll sich Nathalie Benko - die sich selbst als "Fulltime-Mami" bezeichnet hatte und wie ihr Ehemann die Ausführungen des Staatsanwaltes mit Kopfschütteln quittierte - nach Angaben von Herrn Benko als Haushaltsgeld zusammengespart haben und gehöre daher ihr. Die WKStA hegte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Darstellung. In einem Gutteil der Anklage wurde Benko freigesprochen. Seine Frau Nathalie wurde von den Vorwürfen der Beitragstäterschaft in allen Punkten im Zweifel freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

(fd/apa)

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