Beran A. zurechnungsfähig
Gutachten im Swift-Prozess
(28.05.2026) Am Donnerstag geht am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gegen Beran A. wegen des mutmaßlich verhinderten Terroranschlags auf ein Taylor Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion zu Ende. Der 21-Jährige und der gleichaltrige Arda K. sollen zudem mit einem Dritten Teil einer anschlagsbereiten Terror-Zelle gewesen sein. Sie bekannten sich im Laufe des Prozesses zu weiten Teilen der gegen sie erhobenen Vorwürfe schuldig. Zu Beginn waren Sachverständige geladen.
Ein Sachverständiger schilderte dem Gericht ein psychiatrisches Gutachten zu Beran A. Bei diesem liege zwar eine "defizitäre, schulische Unterentwicklung" vor, da er alle Ausbildungen abgebrochen hatte. Dazu komme Cannabis-Konsum ab dem 16. Lebensjahr und weiterer Medikamente ab dem 18.. "Aber nichts davon hat je eine Schwelle überschritten, dass man sagen würde, das ist heute für uns relevant. Weder die Sucht, noch die Angsterkrankung." Auch liege keine körperliche Erkrankung vor. "Das ist jemand, der durchaus in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen." Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum liegen damit keine vor.
"Keine wesentlichen Störungen" verortete auch das danach von einer Sachverständigen vorgetragene psychologische Gutachten. Dass sich Beran A. im Laufe des Verfahrens für seine Tat entschuldigte, könne auch nicht aufrichtig gewesen sein, sagte sie auf Nachfrage einer Geschworenen. Allerdings habe die Gutachterin bei dem Angeklagten im Laufe der Hauptverhandlung "durchaus eine Veränderung bemerkt".
Angeklagte Teil einer Terrorzelle
Die beiden Angeklagten sollen bereits Ende 2023 die Ausführung von drei Anschlägen im Namen des IS geplant haben. Ihr gemeinsamer Tatplan sah laut Anklage vor, am 11. März 2024 getrennt voneinander in Mekka, Istanbul und Dubai zeitgleich Polizisten oder Sicherheitsleute zu töten. Während Beran A. und Arda K. jeweils unverrichteter Dinge aus Dubai und Istanbul zurückkehrten, stach Hasan E. vor der Al-Haram-Moschee in Mekka einem Sicherheitsbeamten ein Messer in den Hals und verletzte vier weitere Personen, ehe er überwältigt werden konnte. Beran A. und Arda K. wird in Wiener Neustadt vorgeworfen, Hasan E. in seinen terroristischen Absichten bestärkt zu haben, indem sie mit ihm bis knapp vor der Bluttat in Mekka telefonischen Kontakt hielten und die Einzelheiten ihrer jeweiligen Vorhaben besprachen. Die beiden 21-Jährigen gaben ihre Absichten vor Gericht zwar zu, versuchten ihre eigene Rolle allerdings kleinzureden und den abwesenden Hasan E. als treibende Kraft darzustellen. Er sitzt seither in einem Gefängnis in Saudi-Arabien und wartet auf den Ausgang seines von den saudischen Behörden geführten Strafverfahrens.
Gänzlich schuldig bekannte sich Beran A. hingegen, bald nach seiner Rückkehr aus Dubai an Plänen für einen Anschlag in Wien getüftelt zu haben. Nach den für Donnerstagvormittag vorgesehenen Schlussvorträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung werden sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen. Dies dürfte wohl länger dauern, mit einem Urteil ist nicht vor den Abendstunden zu rechnen.
(apa/mc)