Beratungsgebühr: Frechheit oder ok?

(12.12.2017) Ist es ok, dass sich ein Händler gegen Beratungsdiebstahl schützt? Im Netz wird heftig über die Beratungsgebühr eines Wiener Sportgerätehändlers diskutiert. Der Bogensport-Spezialist verlangt von Kunden ja 35 Euro für ein Beratungsgespräch. Nur wenn der Kunde das Produkt dann auch bei ihm im Geschäft kauft, fällt die Gebühr weg.

Der Händler sieht sich dazu gezwungen, da sich leider immer mehr Kunden von ihm ausführlich beraten lassen, die Ware aber dann billiger im Netz kaufen.

Viele User verstehen den Händler, andere sprechen von Abzocke. Klar ist: Wenn der Kunde vor dem Gespräch über die Gebühr informiert wird, darf der Händler sie auch verlangen. Manuela Robinson vom Verein für Konsumenteninformation:
"Für den Kunden muss im Vorfeld klar sein, dass diese Beratung etwas kostet und wie teuer es wird. Der Händler muss dem Kunden das also mitteilen. Ideal wäre zusätzlich auch noch ein gut sichtbares Schild, auf dem diese Information steht."

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