BGM.: Vergewaltigungsverfahren

Rücktritt! Urteil nicht rechtskräftig

(05.10.2021) Ein oberösterreichischer ÖVP-Bürgermeister, der trotz laufenden Vergewaltigungsverfahrens bei den Kommunalwahlen vorige Woche als Ortschef wiedergewählt und am Montag zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden ist, gab heute seinen Rücktritt bekannt. Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Politiker soll eine ehemalige Mitarbeiterin sexuell belästigt, mehrmals vergewaltigt und verleumdet haben.

"Das Urteil macht mich fassungslos"

"Das Urteil macht mich fassungslos, ich übernehme aber die politische Verantwortung und werde mein Bürgermeisteramt zurücklegen", erklärte der Bürgermeister in einer Presseaussendung am Dienstag. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist damit ohnehin ein Amtsverlust verbunden. Der örtliche ÖVP-Obmann kündigte an, dass es zu einer Neuwahl kommen werde. Zur weiteren Vorgangsweise sollen die Gremien kommenden Dienstag tagen.

Weiterführung einer politischen Funktion ausgeschlossen

Auch wenn das Urteil nicht rechtskräftig sei, sei klar, dass bei einer erstinstanzlichen Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Haft "die Weiterführung einer politischen Funktion wie eines Bürgermeisteramtes ausgeschlossen ist", meldete sich LH Thomas Stelzer (ÖVP) in einer Stellungnahme am Dienstag zu Wort. Der gewählte Bürgermeister werde sich daher nicht angeloben lassen.

Kritik der SPÖ-Frauen

Bereits am Montag hatten die oö. SPÖ-Frauen rasche Konsequenzen gefordert und das Schweigen der ÖVP-geführten Landesregierung zu dem Fall kritisiert. "Es braucht die Anstrengung aller Parteien Gewalt gegen Frauen zurückzudrängen. Dazu braucht es ein Ende des Schweigens der ÖVP und der Frauenministerin. Die ÖVP hat dieses Strafverfahren bewusst ignoriert und die Kandidatur nicht verhindert", zeigten sich SPÖ-Frauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner und die Landesfrauenvorsitzende Renate Heitz schockiert.

(fd/apa)

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