Bluttat mit Schneestangen
Urteil: Haft und Einweisung
(13.07.2023) Ein 19-Jähriger, der im Februar eine Gleichaltrige mit Schneestangen getötet haben soll, ist am Donnerstag in Linz wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, denn ein Gutachten hatte ihm Gefährlichkeit und Wiederholungsgefahr attestiert. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der damals erst 18-Jährige und seine 19-jährige Bekannte waren im Februar gemeinsam in Tschechien im Casino gewesen. Bereits dort war Zeugen aufgefallen, dass der Angeklagte aggressiv und sein Umgangston rüde war. Sie warnten das Mädchen offenbar sogar vor seinem Begleiter. Auf dem Heimweg kam es dann in einem Wald nahe dem Skigebiet Sternstein nach Intimitäten zu der Attacke.
Der junge Mann habe die Schülerin zunächst mit einer Schneestange geschlagen, so die Anklage. Dann dürfte es zu einem regelrechten Kampf gekommen sein, bei dem die Schülerin noch mit dem Auto flüchten wollte, aber in einer Schneewechte stecken blieb. Der Bursch soll sie daraufhin mit einer zweiten Schneestange getötet haben. Sonntagfrüh fand ein Autofahrer die Leiche der Schülerin auf einem Forstweg. Die Obduktion ergab zahlreiche Verletzungen an Kopf, Hals und Oberkörper durch massive Fußtritte und tiefe Stiche mit einem stumpfen zylindrischen Gegenstand, wohl einer Schneestange.
Der Angeklagte sei dann am Heimweg noch bei einer Tankstelle gewesen, wo er seine blutige Kleidung mit einem Wildunfall erklärte, schilderte der Staatsanwalt. Am nächsten Tag sagte er zu Hause, er fahre zur Polizei. Dort habe er nach einem Einbruchsversuch in einen Hofladen, wegen dem er ebenfalls angeklagt ist, einen Termin gehabt. Stattdessen sei er aber in einen Wald gefahren und habe die in seinem Auto zurückgebliebenen Habseligkeiten der Toten und seine blutige Kleidung entsorgt. Bei der Polizei hatte er ausgesagt, dass er das Auto so rasch wie möglich "über Export verkaufen" und nach Kanada flüchten wollte. Dass er sich dann doch gestellt habe, sei dem Drängen seines Bruders zu verdanken, dem er die Tat gestanden hatte.
Vor Gericht bekannte sich der junge Mann schuldig, wollte sich aber - abgesehen von einer von einem Zettel abgelesenen kurzen Erklärung - nicht mehr äußern. "Ich übernehme die volle Verantwortung", hieß es darin. Er führe die - Zitat - "Kurzschlusshandlung" auf "ein Sammelsurium von Umständen" zurück wie den Konsum von "Substanzen", Alkohol und Medikamenten sowie eine Spielsucht.
Die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner sieht allerdings eine pathologische Spielsucht ebenso wenig wie eine Schizophrenie, von der der Angeklagte immer behauptet habe, daran zu leiden. Sie bescheinigte dem 19-Jährigen in ihrem Gutachten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und die Gefahr, dass er wieder ähnliche Taten begehen könnte. Ein Prognosetool für Rückfälle habe ihn in die sechsthöchste von sieben Risiko-Kategorien eingeordnet.
Zur angeklagten Tat habe er ihr geschildert, er habe es "zu Ende bringen wollen", weil er Angst gehabt habe, die 19-Jährige könnte ihn anzeigen, nachdem er sie geschlagen hatte. Er habe sogar in den Raum gestellt, ob es nicht sogar Notwehr gewesen sein könnte, die Frau zu töten, weil sich diese ja heftig gewehrt habe. "Er badet in Selbstmitleid. Das ist die typische Haltung des Narzissten", so Kastner. Die Frage einer Beisitzerin, ob der 19-Jährige ihr gegenüber irgendein ein Motiv, das mit dem Opfer zu tun habe, zu erkennen gegeben habe, verneinte die Gutachtern: Die Schülerin habe wohl "das unglaubliche Pech gehabt, zur falschen Zeit mit der falschen Person am falschen Ort" gewesen zu sein, "es hätte jeden anderen auch treffen können".
Für den Staatsanwalt war klar, dass der Angeklagte einen Tötungsvorsatz gehabt habe, das habe dieser schließlich selbst eingeräumt. Und auch wenn der junge Mann die Tat gestanden habe: "Von reumütig kann keine Rede sein." Der Verteidiger bat um ein mildes Urteil. Sein Mandant, dem das letzte Wort in der Hauptverhandlung zustand, wollte nichts mehr sagen.
Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig des Mordes und des versuchten Einbruchsdiebstahls schuldig. Als jungem Erwachsenen drohten dem 19-Jährigen zehn bis 20 Jahre Haft, lebenslang gibt es in dieser Altersgruppe nicht. Verhängt wurden 18 Jahre. Angesichts der Brutalität der Tat sei "nichts anderes denkbar gewesen als der obere Rand des Strafrahmens", sagte der Vorsitzende des Geschworenensenats in der Urteilsbegründung. Dementsprechend hoch fielen auch die Privatbeteiligtenzusprüche aus: Insgesamt muss der Angeklagte den Angehörigen 145.000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen und zudem die Begräbniskosten.
(apa/makl)