Bub (4) zu Tode gequält

Wenn Eltern Monster sind

(12.12.2023) Wie kann man nur so grausam sein? Sie haben den vierjährigen Fabian mit einem Gürtel, Ladekabel und Fleischklopfer geschlagen, ihm Nahrung und Trinken verweigert und ohne Kleidung über Nacht in eine Abstellkammer gesperrt: In der Nacht auf den 13. Jänner 2023 starb das Kind durch Verbluten und Ersticken in der Wohnung seines Stiefvaters. Das Landgericht Hannover hat den 34-Jährigen und die 29 Jahre alte Mutter des Buben am Montag wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wäre eine Freilassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren unwahrscheinlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Sie wollten ihm erhebliche Schmerzen zufügen", sagte die Vorsitzende Richterin Imke Simon. Als Mordmerkmale stellte das Gericht Grausamkeit und niedrige Beweggründe fest. Motiv für die massiven Misshandlungen war demnach unter anderem, dass der Vierjährige das Paar in seiner Liebesbeziehung störte.

Die Polin hatte den 34-jährigen Deutsch-Polen über TikTok kennengelernt und war Ende Mai 2022 mit ihrem kleinen Sohn und ihrer sechsjährigen Tochter nach Deutschland gezogen. Beiden schwebte eine Patchwork-Familie vor - er hat drei Kinder aus früheren Ehen. Auch in diesen Familien soll er Gewalt ausgeübt haben.

Allerdings begannen sofort die Misshandlungen, bei denen die Mutter einen aktiven Part übernahm, wie die Richterin ausführte. Auch Fabians ältere Schwester musste stundenlang mit erhobenen Armen in der Wohnung knien, wurde in die Abstellkammer gesperrt und bekam kein Essen und Trinken. Das Mädchen war in dem im Juni gestarteten Prozess per Videovernehmung als Zeugin gehört worden - ebenso wie ein Sohn aus einer früheren Ehe des 34-Jährigen. Die Gewalttaten konnten vor allem aber teils minuziös rekonstruiert werden, weil sich das Paar darüber per WhatsApp ausgetauscht hatte.

Der Verteidiger der 29-Jährigen, Matthias Waldraff, sprach von "Protokollen des Grauens", die 700 bis 800 Seiten lang seien. Das Paar hatte im Verlauf des Prozesses die Vorwürfe weitestgehend eingeräumt, sich aber gegenseitig die Hauptschuld zugeschoben.

(fd/apa)

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