Bub (9) stirbt am Bauernhof
Landwirte verurteilt!
(25.04.2023) Der tragische Unfall im Sommer 2022 hat Konsequenzen. Ein 9-Jähriger ist dabei ums Leben gekommen, die Aufsichtspersonen sind wegen fahrlässiger Tötung, verurteilt worden. Das Unglück ist auf einem Bauernhof im Flachgau passiert. Das Bezirksgericht Seekirchen hat den Landwirt und dessen pensionierten Vater wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung nicht rechtskräftig verurteilt. Der Alt- und der Jungbauer legten ein Geständnis ab.
Tragisches Unglück
Der Nachbarsbub ist am 18. Juli beim Spielen auf einem mit Korn beladenen Traktoranhänger unter das Getreide geraten, bewusstlos geworden und im Spital gestorben. Er war auf dem Bauernhof zu Besuch gewesen und hatte mit dem um ein Jahr jüngeren Sohn des Landwirtes auf dem Kipp-Anhänger gespielt, der mit einer etwa 60 Zentimeter hohen Getreide-Schicht beladen war. Der Kipper war rund 45 Grad angehoben, damit die Körner abgeladen und über ein Rohr zu einem Schneckenantrieb befördert werden.
Tödliche Rutsche
Die beiden Kinder nutzten den gekippten Anhänger als Rutsche. Dabei geriet der Neunjährige am Beginn des Rohres in den Sog. Mit seinem Rücken blockierte er den Abfluss des Getreides und wurde in der Folge vom nachkommenden Korn verschüttet. Als sein Spielgefährte den Unfall mitbekam, schlug er sofort Alarm. Der Landwirt schaufelte das Kind frei und barg es. Der Notarzt reanimierte den Buben. Der Neunjährige wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Uniklinikum Salzburg geflogen. In der Nacht ist das Kind dort gestorben.
Spielen auf Anhänger verboten
Die Staatsanwaltschaft Salzburg warf in ihrem Strafantrag den beiden Angeklagten sinngemäß vor, sie hätten dem Kind das Spielen auf dem Kipp-Anhänger erlaubt, obwohl dies während des Betriebes des Anhängers laut der Bedienungsanleitung verboten ist. In dem Strafantrag heißt es konkret, die Beschuldigten hätten dem Neunjährigen als Aufsichtspersonen gestattet, auf dem in Betrieb befindlichen Kipp-Anhänger während des Abladevorganges von Getreide zu spielen. Sie hätten dadurch entgegen den Vorschriften der Allgemeinen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften in der Bedienungsanleitung des Kipp-Anhängers gehandelt, "wonach vor jeder Inbetriebnahme darauf zu achten ist, dass sich niemand im Nahbereich aufhält (besonders Kinder) und das Betreten während des Kippvorganges verboten ist". Der Landwirt und der Pensionist hätten dadurch den Tod des Neunjährigen herbeigeführt.
Geständig
Die bisher unbescholtenen Angeklagten waren ohne Verteidiger zu dem Prozess gekommen. "Ich habe die Aufsicht übernommen. Ich bekenne mich schuldig", sagte der Landwirt. Sein Vater zeigte sich ebenfalls geständig, mehr gebe es nicht zu sagen, erklärte er. So tragisch der Unfall auch gewesen ist, "dem Recht muss genüge getan werden", sagte der Richter nach dem Urteilsspruch. Die Probezeit für die bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe beträgt drei Jahre. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil weder der Bezirksanwalt noch die Angeklagten eine Erklärung dazu abgegeben haben. Weil die beiden Männer ohne Verteidiger gekommen waren, haben sie ohnehin drei Tage Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Die Eltern des verunglückten Kindes haben sich dem Prozess nicht als Privatbeteiligte angeschlossen.
(fd/apa)