Bundesheer: Kein Zopf-Verbot

Haarlänge neu geregelt

(22.05.2026) Das Verteidigungsministerium hat die Regeln für die Haarlänge von Soldaten und Soldatinnen neu geregelt. Anlass für die Weisung, über die "Heute" am Freitag berichtete, war eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der das sogenannte Zopf-Verbot für Männer gekippt hatte. Laut einem provisorischen Erlass ist das Tragen langer Haare nun erlaubt. Diese dürfen entweder mit einem Dutt oder als geflochtener Zopf getragen werden. Die Regelung ist geschlechtsneutral.

Der VfGH hatte im April das Verbot gekippt. Anlass für das Verfahren war die Beschwerde eines Vorarlberger Offiziers, dem wegen seines Zopfs eine Strafe von 3.000 Euro aufgebrummt worden war. Das Verteidigungsressort hatte das Vorschreiben der Haarlänge mit dem "uniformen Erscheinungsbild und der Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und Disziplin des Bundesheeres" argumentiert. Der VfGH stellte die Regelung in Frage, da ausschließlich Soldaten, nicht aber auch Soldatinnen dieser Verpflichtung unterlagen.

(apa/mc)

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