Causa Buwog

Grasser bekommt Fußfessel

(11.12.2025) Mit Anfang Jänner wird der 56-Jährige eine Fußfessel bekommen bzw. in den elektronisch überwachten Hausarrest überwechseln dürfen, erfuhr die APA am Donnerstag aus sicherer Quelle. Der nach seiner Verurteilung im Buwog-Prozess seit Anfang Juni in der Innsbrucker Justizanstalt einsitzende Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/dann ÖVP-nahe) wird über Weihnachten und den Jahreswechsel noch im Gefängnis bleiben müssen. Bereits seit September gilt die neue, vereinfachte Regelung für den elektronisch überwachten Hausarrest.

Grassers Anwälte hatten bereits am 1. September einen entsprechenden Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest eingebracht. Zuletzt war der frühere Finanzminister (von 2000 bis 2007, Anm.) ebenfalls im September in die Schlagzeilen geraten, als er wegen eines plötzlich aufgetretenen gesundheitlichen Problems eine Notoperation in der Innsbrucker Klinik über sich ergehen hatte lassen müssen. Grasser befand sich daraufhin mehrere Wochen im Krankenhaus. Der gebürtige Kärntner lebt seit langem mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel.

Eigentlich 4 Jahre unbedingte Haft

Grasser war Ende März im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zur Hälfte des Strafausmaßes dürfte er bedingt entlassen werden.

(fd/apa)

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