Christian Ulmen: Schwere Vorwürfe
Collien Fernandes erstattet Anzeige
(20.03.2026) Die Schauspielerin Collien Fernandes ist mit schweren Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen. Dabei geht es unter anderem um das Erstellen und Verbreiten von gefälschten, mithilfe künstlicher Intelligenz generierten pornografischen Aufnahmen von ihr. Fernandes erstattete Anzeige gegen Ulmen. Der "Spiegel" hatte zuerst darüber berichtet. Ulmen bestreitet die Vorwürfe.
Ulmens Anwalt sprach von der Verbreitung "unwahrer Tatsachen" und einer "unzulässigen Verdachtsberichterstattung" und kündigte rechtliche Schritte gegen den "Spiegel" an. Das Thema beschäftigt nun nicht nur Deutschland, sondern erregt die Gemüter auch in Österreich. In Deutschland reagierte die Politik in der Zwischenzeit.
Deutschland will Strafbarkeitslücken schließen
Deutschlands Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, mit einem neuen Gesetz Strafbarkeitslücken im Fall von digitaler Gewalt zu schließen. Den Sendern RTL und ntv sagte sie: "Wir wollen dafür sorgen, dass sich Täter nicht mehr sicher fühlen können, sondern dass sie damit rechnen müssen, dass sie bekannt und wirksam strafrechtlich verfolgt werden."
Im Internet kursieren unzählige mithilfe künstlicher Intelligenz generierter Pornos und Nacktbilder. Oft handelt es sich um gefälschte Aufnahmen von Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen, um sogenannte Deepfakes. "Manche dieser Aufnahmen dienen dazu, Menschen zu verletzen", sagte Hubig am Freitag dem "Spiegel". "Andere sollen die Betroffenen verleumden oder Lügen streuen. Das werden wir nicht hinnehmen." Hubig betonte jedoch, sich nicht zu Einzelfällen äußern zu wollen.
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen nicht nur pornografische KI-Bilder umfassen, sondern Fakes insgesamt, die in die Persönlichkeitsrechte eingreifen, wie Hubig weiter dem "Spiegel" sagte. Mit dem neuen Gesetz plane sie Regelungen gegen digitalen Voyeurismus, um heimliche sexualisierte Aufnahmen im öffentlichen Raum ohne die Zustimmung der Betroffenen zu verbieten. Sie wolle zudem Stalkingopfer vor dem Einsatz von Trackinggeräten schützen, etwa in Fällen partnerschaftlicher Gewalt.
DSA und nationales Recht greifen in Österreich
In Österreich ergeben sich im Fall von sexualisierten Deepfakes auf "Grundlage des Digital Services Act (DSA) als auch nach nationalem Recht" aktuell verschiedene rechtliche wie auch praktische Optionen, wie die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) auf ihrer Online-Präsenz informiert. Kommt es zu einer Veröffentlichung von Deepfake-Bildern oder Videos, kann etwa das durch das Urheberrechtsgesetz geregelte Recht am Bild (§ 78 UrhG) zu tragen kommen. Fälle von Deepfakes mit sexualisierten Inhalten können zudem auch über das Online-Beschwerdeportal der RTR gemeldet werden.
(APA/CD)