Christkindlmarkt: Rauchverbot?

Wirte: "Keiner kennt sich aus"

(12.11.2019) Gilt das generelle Rauchverbot etwa auch am Glühweinstand? Große Verwirrung herrscht kurz vor der Eröffnung der heimischen Christkindlmärkte. An öffentlichen Orten, an denen Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden, ist Rauchen ja verboten. Ausgenommen sind Freiflächen – doch genau da liegt das Problem. Sobald ein Glühweinstand ein Vordach mit Seitenwänden hat, gilt er bereits als geschlossener Raum.

Peter Dobcak, Obmann der Wiener Gastronomen:
"Wenn es an mehr als zwei Seiten geschlossen ist, gilt es nicht mehr als Freifläche. Man kann den Gästen also keinen ordentlich Schutz vor Wind und Wetter bieten. Wir haben derzeit jeden Tag dutzende Anfragen von den Kollegen, es kennt sich niemand aus."

Der Adventmarkt in Villach wird beispielsweise völlig rauchfrei. Die Hütten haben dort nämlich an allen Seiten zumindest Glasverschläge und gelten somit als geschlossene Räume.

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