Maskenpflicht ab morgen
Teilöffnung im Handel
(13.04.2020) “Bitte halten Sie durch, auch wenn es schwer fällt.” Mit dieser Bitte wendet sich Bundeskanzler Sebastian Kurz noch vor dem Osterwochenende an die Bevölkerung, weiterhin Abstand zu halten, Hände zu waschen und die Feiertage zuhause zu verbringen. Er hofft auf die Disziplin von uns allen und kündigt weitere Maßnahmen an, die vor allem Lockerungen beinhalten: Hier die Änderungen im Überblick:
Geschäfte öffnen Ab Dienstag 14.04. dürfen kleine Geschäfte und Handwerksbetriebe wieder öffnen. Hier darf die Verkaufsfläche von 400 Quadratmeter nicht übersteigen. Das heißt, dass zu den Lebensmittelketten, Apotheken und Trafiken, die bisher schon waren, auch etwa Tankstellen-Waschstraßen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pfandleihanstalten und der Handel mit Edelmetallen, Bau- und Gartenmärkte (unabhängig von der Größe) sowie kleinere Händler ihre Pforten öffnen können. Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf 7.40 bis 19.00 Uhr beschränkt. Pro 20 Quadratmeter ist nur ein Kunde erlaubt. Hier müssen Händler, die zu viele Kunden ins Lokal lassen, mit saftigen Strafen bis zu 3.600 Euro rechnen.
Maskenpflicht Zurzeit gilt ja ein Mund-Nasen-Schutz in Supermärkten. Diese Pflicht wird ab dieser Woche auf alle Geschäfte ausgedehnt. Auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sind ab jetzt ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Das gilt genauso für Insassen von Taxis sowie bei Fahrdienstvermittlern wie Uber & Co. Bei Verstößen kann die Polizei Organmandate ausstellen. Wer also keinen Mund-Nasen-Schutz dort trägt, wo er verpflichtet ist, dem droht nun eine Strafe in Höhe von 25 Euro.
Wann sperrt mein Friseur auf? Was wir in der Krise am meisten vermissen: Familie, Freunde - und den Friseur. Das zeigt eine aktuelle Umfrage eines Meinungsforschungsinstituts. Hier gilt es weiterhin durchzuhalten. Anfang Mai sollen Friseure und andere Geschäfte aufsperren können.
Lokale und Hotels Cafés, Restaurants, Hotels und Pensionen bleiben geschossen. Ende April soll es hier neue Infos geben. Gedacht ist hier, dass es ab Mitte Mai eine schrittweise Öffnung geben wird.
Ausgangsbeschränkungen Das Betreten von öffentlichen Gebäuden ist nach wie vor verboten. Dieses Verbot gilt noch bis Ende April. Es gibt wenige Gründe, das Haus zu verlassen: Um zur Arbeit zu fahren, einzukaufen, andere Personen zu helfen und um ins Freie zu gehen (z.B: zum Spazieren oder Laufen). Hier gilt weiterhin: nur einzeln bzw. mit den Personen, mit denen man zusammenwohnt. Aufatmen in Wien: die fünf Bundesgärten sperren in dieser Woche auf. Damit sich dort jeder an die Regeln hält, werden Polizisten und Parksheriffs bei den Eingängen kontrollieren.
Hochzeiten und Begräbnisse Neu geregelt wurde auch, dass neben Begräbnissen künftig auch Hochzeiten nur im engsten Familienkreis stattfinden dürfen.
(APA/jf)