Corona: Stufe zwei

Ab 8. November in Kraft

(02.11.2021) Nach dem Erreichen der 300er-Schwelle bei Covid-19-Patienten auf heimischen Intensivstationen tritt wie im Stufenplan der Bundesregierung vorgesehen mit 8. November die zweite Stufe in Kraft. Die dafür notwendige Verordnung soll noch heute, Dienstag, erlassen werden, hieß es aus dem Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage. Dort rechnet man aktuellen Prognosen zufolge damit, dass bis dahin bereits die Schwelle von 400 belegten Intensivbetten erreicht werden könnte. Damit würde also zeitgleich Stufe 3 in Kraft treten. Bei dieser Stufe hat sich die Bundesregierung ja auf den Entfall der siebentägigen Nachfrist verständigt.

Details zur Stufe 2

Laut dem aktuellen Stufenplan muss sieben Tage nach Erreichen von 300 Corona-Intensivpatienten die Stufe zwei in Kraft treten. Damit gilt dann in der Nachtgastronomie sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, d.h. nur mehr Geimpfte oder Genesene haben dort Zutritt. Außerdem sind in Stufe zwei Antigentests mit Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") österreichweit nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Eintrittsregel gültig.

Stufe 3

Sollte die Zahl von 400 Intensivbetten überschritten werden, was eine Auslastung der Intensivkapazität von 20 Prozent bedeutet, verliert der Antigentest in Bereichen mit 3G dann in ganz Österreich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit überall nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test. Diese Maßnahme tritt sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft. Geplant ist, dass Antigentests dann auch bei allfälligen Ausreisekontrollen nicht mehr akzeptiert werden, hieß es auf APA-Nachfrage seitens des Gesundheitsministeriums. Das bedeutet, dass für Ungeimpfte und Nichtgenesene ein PCR-Test für die Aus- bzw. Durchreise durch einen Hochrisikobezirk oder eine Hochrisikogemeinde erforderlich wird.

Antikörpertests ab Stufe 2 nur mit Impfnachweis gültig

Auch mit neutralisierenden Antikörper-Bluttests, mit denen Genesene nach Ablauf einer Sechs-Monats-Frist nach ihrer Erkrankung für weitere 90 Tage von Restriktionen befreit waren, wird man nicht mehr weit kommen. "Antikörpertests sollen ab Stufe 2 keine Gültigkeit als 3G-Nachweis mehr haben", hielt das Ministerium fest. Lediglich in Kombination mit dem Nachweis einer Impfung behalten Tests auf neutralisierende Antikörper gegenüber Behörden weiter Bedeutung.

(fd/apa)

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