Corona-Zahnarzt: Prozess

Patienten & Kollegen gefährdet

(29.03.2021) Weil er trotz Corona-Infektion Patienten behandelt haben soll, muss sich heute ein Zahnarzt am Landesgericht Salzburg verantworten. Der Mediziner soll trotz eines positiven Corona-Bescheids zwei Tage lang in seiner Ordination tätig gewesen sein. Der Arzt soll dadurch Patienten und Kollegen vorsätzlich gefährdet haben. Dafür drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.

Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
“Zusätzlich wird dem Arzt auch ein Disziplinarverfahren bei der Ärztekammer drohen. Da kann dann auch die Schließung seiner Ordination angeordnet werden.“

(mc)

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