CoV + Arbeit: Viele Fragen
Was tun mit positivem Test?
(18.12.2023) Was tun, wenn man Corona-positiv ist, aber keine Symptome zeigt? Die aktuelle Krankenstandwelle mit ihren vielen Corona-Infektionen wirft sowohl bei Arbeitnehmern, als auch bei Arbeitgebern Fragen auf. Arbeitsrechtler stellen klar: Ein positiver Corona-Test allein ist noch keine offizielle Krankenstandbestätigung. Die muss immer von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt werden.
Umgekehrt können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zwar gerne Corona-Tests anbieten, eine Testpflicht gibt es aber nicht, so ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller:
"Es gibt keinerlei Grundlage dafür, dass ich einen Test machen muss. Sollte der Chef sagen, dass er niemanden ohne Test in die Firma lässt - na schön, dann hab ich einen freien Tag, den mir der Vorgesetzte dennoch bezahlen muss."
Ein verweigerter Test ist also auch kein Entlassungsgrund, so Müller:
"Unmittelbar hab ich keine Konsequenzen zu befürchten. Ich verweigere ja nicht die Arbeit - ganz im Gegenteil, ich will sie ja machen. Aber der Vorgesetzte hindert mich eben daran."
(mc)