CoV-Vorfall in Ischgl

Staatsanwaltschaft ermittelt

(23.03.2020) Im Fall Ischgl ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Innsbruck! Der Grund: Die Gemeinde Ischgl wurde vom ZDF informiert, dass in einem dortigen Betrieb schon Ende Februar ein positiver Fall bekannt gewesen sein soll. Der Betrieb soll den Fall jedoch nicht der Gesundheitsbehörde gemeldet haben. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck hat eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft verfasst.

Verdacht: Verstoß gegen Epidemiegesetz
Laut Land Tirol ermittelt aber nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch die Bezirkshauptmannschaft. Nach dem Epidemiegesetz steht der Vorwurf im Raum, dass eine meldepflichtige Erkrankung oder deren begründeter Verdacht nicht gemeldet worden sei. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Nichtmeldung? Anzeige droht
Die Gesundheitsbehörden weisen erneut darauf hin, dass eine gesetzliche Meldepflicht für das Coronavirus auch für Gast- und Schankbetriebe besteht. Lokalbesitzern, die eine meldepflichtige Krankheit verheimlichen, droht eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz.

(mt/apa)

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