D: Doch kein Bahn-Streik
Einigung vor Gericht
(13.05.2023) Der 50-Stunden-Warnstreik bei der Deutschen Bahn ist kurzfristig abgesagt worden. Die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft stimmten vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main einem Vergleich zu, wie die Bahn am Samstag mitteilte. Der Warnstreik ist demnach abgewendet worden. Zuvor hatte der "Hessische Rundfunk" über die Einigung berichtet.
Der Warnstreik hätte zu einem 50 Stunden langen Stillstand des Fernverkehrs geführt, auch im Regional- und Güterverkehr hätte wohl kaum ein Zug fahren können. Trotz des gerichtlichen Vergleichs warnte die Bahn aber vor Einschränkungen im Zugangebot in den nächsten Tagen. "Die DB steht vor der großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen", hieß es. Über das genaue Fahrplanangebot will die DB ab Sonntagmittag informieren.
Die Bahn hatte am Freitagabend beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag gestellt, um den Warnstreik auf diesem Weg noch zu verhindern. Sie bewertete den geplanten Ausstand als "unverhältnismäßig", er schädige Kundinnen und Kunden sowie "unbeteiligte Dritte".
Die EVG verhandelt seit Ende Februar mit 50 Bahn-Unternehmen über neue Tarifverträge. Aus Sicht der Gewerkschaft kommen die Gespräche mit den meisten dieser Unternehmen nicht entscheidend voran, so auch mit der DB. Der bundeseigene Konzern vertrat den Standpunkt, dass er sich mit einem angebotenen Lohnplus von 10 Prozent und einem Entgegenkommen beim Thema Mindestlohn mehrmals auf die Gewerkschaft zubewegt habe.
(APA/CD)