D: Strenge Energiesparregeln
Bundesregierung knallhart
(01.09.2022) Keine Außenbeleuchtung, kein Warmwasser beim Händewaschen und höchstens 19 Grad in öffentlichen Gebäuden! In Deutschland treten heute strenge Energiesparmaßnahmen in Kraft. Für die nächsten sechs Monate müssen sich sowohl Firmen, als auch Privatpersonen an die Regeln halten. Geschäfte dürfen beispielsweise die Türe nicht mehr dauerhaft offenhalten, damit keine Heizwärme verloren geht. Außerdem muss Leuchtreklame ab 22 Uhr abgedreht werden. Auch die Außenbeleuchtung von Gebäuden und Denkmälern ist verboten, ebenso das Einschalten von Durchlauferhitzern fürs Händewaschen.
Für öffentliche Gebäude gilt:
Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt - bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten "überwiegend im Stehen oder Gehen" oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit verrichten, gilt eine Obergrenze von 18 Grad, für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeiten 12 Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.
Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
Für Arbeitsstätten in der privaten Wirtschaft gilt:
Die Verordnung schreibt nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen - es werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.
Für den privaten Bereich beziehungsweise Gewerbe gilt:
Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt.
Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.
Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren - über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.
Leuchtreklame und Werbetafeln werden von 22.00 Uhr abends bis 16.00 Uhr am Folgetag ausgeschaltet - wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen. Der Gedanke dahinter: Weil es tagsüber ohnehin hell ist, soll die Beleuchtung erst am Nachmittag wieder für sechs Stunden eingeschaltet werden dürfen.
Ladentüren oder sonstige "Eingangssysteme" zu beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen - außer das ist für das Offenhalten eines Fluchtwegs erforderlich.
(apa/mc)