Datenschutzgrundverordnung in Kraft

(25.05.2018) Jetzt bekommen wir User wieder die Kontrolle über unsere Daten! Heute tritt die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Und damit ist die Verarbeitung personenbezogener Daten genauer geregelt.

In der Theorie könnte man einfach sagen: Nichts geht mehr ohne deine Zustimmung. Du entscheidest, welche Daten Unternehmen von dir haben dürfen. Auch wenn Daten zur Verarbeitung in die USA weitergeleitet werden, musst du erst dein OK geben.

Und du kannst das auch kontrollieren...

Datenschutzgrundverordnung in Kraft 2

Konsumentenschützerin Ulrike Weiss von der Arbeiterkammer Oberösterreich:
"Die Konsumenten haben ein Auskunftsrecht. Man darf also erfahren, was alles über einen gespeichert ist. Man darf die Daten auch löschen lassen. Außerdem gibt es ein Geheimhaltungsrecht. Und die Unternehmen sollten dieses Thema jetzt hoffentlich ernster nehmen, als früher."

Es war höchste Zeit für die Verordnung, sagt Datenschützer Christian Jeitler:
"Wir haben jetzt das Recht individuell zu sagen: Dafür dürfen meine Daten verwendet werden und dafür dürfen sie eben nicht verwendet werden. Wichtig ist, dass wir von diesem Recht aber auch Gebrauch machen."

Den Unternehmen drohen übrigens saftige Strafen...

Datenschutzgrundverordnung in Kraft 3

Nur bei kleinen Verstößen wird es bei einer Ermahnung bleiben. Matthias Schmidl von der Datenschutzbehörde:
"Die Datenschutzgrundverordnung sieht einen Strafrahmen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Allerdings müssen die Strafen schon verhältnismäßig sein. Ein Einzelunternehmer muss also nicht mit der Höchststrafe rechnen."

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