Diddy-Prozess: Jury tagt

Probleme mit Geschworenem

(01.07.2025) Im Prozess gegen Sean "Diddy" Combs hat die Jury übernommen. Die zwölf Geschworenen - acht Männer und vier Frauen - müssen nun am Gericht in New York über Schuld oder Unschuld des früheren Rap-Superstars entscheiden. Für ihre Beratungen haben sie so viel Zeit, wie sie brauchen - bis zu einem Urteil könnte es also wenige Stunden, aber auch viele Tage dauern. Combs wird unter anderem des Sexhandels, organisierter Kriminalität und weiterer Straftaten beschuldigt.

Bereits nach etwas mehr als einer Stunde schickte die Jury eine ungewöhnliche Nachricht an Richter Arun Subramanian: "Wir haben einen Geschworenen, Nr. 25, der unserer Befürchtung nach den Anweisungen Eurer Ehren nicht folgen kann", hieß es darin übereinstimmenden Medienberichten zufolge. Es wurde nicht sofort klar, worauf die restlichen elf Geschworenen damit anspielten - die möglichen Spannungen im Jury-Beratungsraum könnten die Urteilsfindung jedoch beeinflussen und ein Urteil angreifbarer machen.

Bei dem Geschworenen Nummer 25 handelt es sich demnach um einen 51-jährigen Wissenschaftler. Nach kurzer Beratung antwortete der Richter den Geschworenen und erinnerte die zwölf Bürger des Stadtteils Manhattan, dass seinen Anweisungen Folge zu leisten sei. Falls die Probleme mit dem Geschworenen weiter anhalten, könnte Richter Subramanian das persönliche Gespräch mit diesem suchen.

Combs plädierte auf nicht schuldig

Der 55 Jahre alte Rapper bestreitet sämtliche Anschuldigungen und plädierte auf nicht schuldig. Bei einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Rund sechs Wochen lang waren in dem Verfahren mehr als 30 Zeugen und Zeuginnen befragt worden. In ihrem Schlussplädoyer hatte die Anklage Combs die Leitung eines "kriminellen Unternehmens" sowie unter anderem Kidnapping, Brandstiftung, Bestechung, Zwangsarbeit und Sexhandel vorgeworfen. Die Verteidigung wiederum hatte in ihrem Schlussplädoyer eingestanden, dass der frühere Rap-Superstar häusliche Gewalt begangen habe - jegliche angeklagte Straftat aber bestritten.

(apa/mc)

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