Die Couch passt nicht ganz rein

Aufsehen bei Verkehrskontrolle

(14.01.2020) Bei einer Verkehrskontrolle im Wiener Bezirk Penzing können die Polizisten ihren Augen nicht trauen. So etwas siehst du halt auch nicht alle Tage: Die Beamten der Polizeiinspektion Linzer Straße sind auf einen entgegenkommenden PKW aufmerksam geworden, da der Kofferraumdeckel offen war.

Der Grund: Eine fette Couch, die – wie du auf dem Bild siehst – nicht wirklich in das Auto reinpasst. Dem Lenker ist das aber anscheinend herzlich egal gewesen und er hat diese mit einem Zurrgurt befestigt. Den Regeln der Verkehrssicherheit entspricht das aber ganz und gar nicht und deshalb heißt es in der Waidhausenstraße: Endstation! Der Mann wurde angezeigt, er trug die Couch selbst nach Hause.

Just for your info, damit dir in Zukunft keine Anzeige droht:

Gesetzliche Bestimmung zur richtigen Ladungssicherung:

§ 61 Abs. 1 StVO: Die Ladung ist am Fahrzeug so zu verwahren, dass sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt, niemand gefährdet, behindert oder belästigt und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird. § 61 Abs. 2 StVO: Das hintere Ende der Ladung ist, wenn sie das Fahrzeug mehr als einen Meter überragt, deutlich zu kennzeichnen und bei Dunkelheit mit einer weißen Tafel mit rotem Rand aus rückstrahlendem Material zu versehen.

(mt/ 14.01.20)

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