Diversion in Causa Wienwert

für Ex-ÖVP-Wien-Chef Mahrer

(23.01.2026) Richter Michael Radasztics gab dem Antrag von Ex-ÖVP-Wien-Chef Karl Mahrer und seiner Frau auf Diversion gegen Zahlung eines Geldbetrags in der Causa Wienwert statt. Der Ex-Politiker muss rund 46.000 Euro zahlen, seine Frau 17.000 Euro, die belangte PR-Firma 2.500 Euro. Das Ehepaar Mahrer nahm die Entscheidung an. Ein Staatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sah in einer ersten kurzen Stellungnahme keine Gründe, die gegen die Diversion sprechen würden.

Der vorsitzende Richter begründete die Annahme des Antrags auf Diversion anschließend. Im Fall Mahrers gehe es nicht um Amtsmissbrauch oder Postenschacher. Weiters gehe es auch nicht um öffentliche Gelder. Karl Mahrer sei zu dem Zeitpunkt der Vorwürfe noch nicht in der Politik gewesen. Der Richter verwies auch auf vorangegangene Diversionen in der Wienwert-Causa. So hatten die FPÖ-Politiker Johann Gudenus und Markus Tschank bereits im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe per Diversion beigelegt.

Mahrers gestanden Fehler ein

Mahrer und seiner mitangeklagten Frau hatte die WKStA in der Causa Wienwert Beitrag zur Untreue angekreidet. Das von Mahrers Frau geführte PR-Beratungsunternehmen soll rund um das Jahr 2017 von der mittlerweile pleitegegangenen Wienwert 84.000 Euro erhalten haben, ohne dass entsprechende Gegenleistungen erbracht wurden. Laut Anklage sollen die Zahlungen dazu gedient haben, gegebenenfalls Mahrers politische Kontakte zu nützen.

Karl Mahrer hatte sich zu Beginn seiner Befragung mit Blick auf die Vorwürfe der WKStA nicht schuldig bekannt. Reumütig zeigte er sich aber hinsichtlich einer nicht genügend scharfen Trennung zwischen seinem Amt als stellvertretender Polizeichef von Wien und der Geschäftstätigkeit seiner Frau. Im Zentrum seiner Erläuterungen stand der Zeitraum rund um den Sommer 2017. Hier habe er seine Frau ab August krankheitsbedingt in deren PR-Firma vertreten. Das Unternehmen war ursprünglich von den beiden Eheleuten gemeinsam gegründet worden, Karl Mahrer schied aber im Zusammenhang mit seiner Karriere bei der Wiener Polizei als Gesellschafter aus.

Hauptverfahren auf Montag vertagt

Bevor gesondert über die Diversion der Mahrers verhandelt worden war, war der Wienwert-Prozess am Freitag am Wiener Straflandesgericht mit den ausstehenden Eröffnungsplädoyers fortgesetzt worden. Neben dem ehemaligen Firmenchef Stefan Gruze stehen zehn weitere Personen vor Gericht, denen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) unter anderem schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue sowie betrügerische Krida vorwirft. Dieser Teil des Verfahrens wird am Montag fortgeführt werden. Am Montag werden die Angeklagten selbst zu Wort kommen.

Was bedeutet Diversion?

Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Die Angeklagten bekommen im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme wie hier etwa einer Geldzahlung zu unterwerfen. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert.

Causa Wienwert erklärt

Die WKStA hatte in dem Fall seit 2017 ermittelt, die Causa Wienwert dreht sich in erster Linie um die Schädigung von Anlegerinnen und Anlegern. Konkret sollen Gruze und seine Vorgänger Wienwert als wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen beworben, dabei aber gleichzeitig dessen Zahlungsunfähigkeit verschwiegen haben. Außerdem legt ihnen die WKStA zur Last, Investoren durch unwahre Angaben über die Verwendung der Anleihengelder getäuscht zu haben. Gruze und die Firmengründer Nikos Bakirzoglu und Wolfgang Sedelmayer sollen laut Anklage insgesamt mehr als 1.800 Anleger in einem Ausmaß von rund 41 Mio. Euro geschädigt haben.

Für die Verhandlung gegen die Angeklagten und belangten Verbände sind bisher vier Termine bis zum 29. Jänner anberaumt. Die nächsten Termine finden am 26. und 29. Jänner statt. Viele weitere Verhandlungstage dürften folgen. Die Causa Wienwert gestaltet sich komplex und der Ermittlungsakt umfasst laut einer Aussendung der WKStA rund 380.000 Seiten.

(APA/JuF)

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