Doppelwahl kaum zu verhindern

(28.05.2014) Dass Doppelstaatsbürger bei EU-Wahlen zweimal wählen, ist zwar verboten, verhindert werden kann es de facto aber nicht! Das räumt jetzt die Bundeswahlbehörde ein. Nach dem öffentlichen Eingeständnis des Chefredakteurs der Wochenzeitung „Zeit“, Giovanni di Lorenzo, ist in Europa eine hitzige Debatte entflammt. Der Deutsch-Italiener hat ja zugegeben, seine Stimme in Italien und Deutschland abgegeben zu haben. Das Problem bei der Kontrolle: Doppelstaatsbürger werden bislang EU-weit nicht erfasst.

Robert Stein von der Bundeswahlbehörde:

‚Es kann natürlich sein, dass nach diesem Vorfall Überlegungen getroffen werden, dass es künftig einen Datenaustausch bezüglich dieses Personenkreises gibt. Ich kann aber gleich vorhersagen, dass das so einfach nicht ist, weil es ja gar keine Datenbank hierüber gibt. Als innerstaatliche Behörde hat man ja häufig gar keine Informationen.‘

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