Drohnen-Verordnung: Viel Neues
So hoch darfst du fliegen
(20.11.2019) Neue Regeln für alle Drohnenpiloten. Im kommenden Juli treten EU-weit einheitliche Regeln für die Drohnennutzung in Kraft. Laut Experten wird alles einfacher und übersichtlicher. So kann sowohl die Registrierung der Geräte, als auch der Drohnenführerschein online erledigt werden.
Den braucht man aber erst aber einer bestimmten Drohnen-Gewichtsklasse, sagt Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit:
"Drohnen ohne Kamera, die weniger als 250 Gramm wiegen, gelten als Spielzeug. Die kann man kaufen und loslegen. Alle Drohnen mit Kamera müssen registriert werden. Ebenso alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen."
Spielzeugdrohnen dürfen künftig maximal 30 Meter hoch steigen, registrierte Drohnen höchstens 150 Meter.
Drohnen-Regelung ab 2020 – die wichtigsten Fakten:
• Drohnen ohne Kamera, die weniger als 250 Gramm wiegen, gelten als Spielzeug. Du brauchst sie nicht zu registrieren, du kannst quasi sofort damit losfliegen. Die maximale Flughöhe für diese Drohnen liegt aber bei 30 Metern.
• Sämtliche Drohnen mit Kamera müssen registriert werden.
• Ab einem Gewicht von 250 Gramm brauchst du eine Bewilligung der Austro Control und eine Haftpflichtversicherung für das Gerät. Solche Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.
• Es gibt viele weitere Drohnen-Gewichtsklassen. Je nach Gewichtsklasse brauchst du einen Drohnenführerschein. Du kannst ab kommendem Sommer aber sämtliche Registrierungen, Tests und Bewilligungen online erledigen.
• Du darfst deine Drohne nicht überall fliegen lassen. Ein Drohnen-Verbot besteht zum Beispiel in Flughafennähe und in Militäreinrichtungen.
• Ohne Bewilligung kann ein Drohnenflug ganz schön teuer werden. Hier sind Strafen bis zu 22.000 Euro möglich!