Ehe für alle: Die Facts

(06.12.2017) Nur noch ein Jahr Geduld, dann gibt es in Österreich endlich die Ehe für alle! Für Freude sorgt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach ab 1. Jänner 2019 auch Schwule und Lesben heiraten dürfen. Gleichzeitig dürfen dann auch Heterosexuelle eine eingetragene Partnerschaft eingehen.

Doch es gibt auch offene Fragen. Zum Beispiel: Wo liegt der Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft?

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Im Grunde sind sich die Ehe und die eingetragene Partnerschaft inzwischen sehr ähnlich. Der Gesetzgeber hat hier im Laufe der Jahre ständig nachgebessert. Die meisten Unterschiede sind symbolischer Natur. Die eingetragene Partnerschaft gilt dafür für viele als moderner. Auch die Trennung ist im Fall der Fäll einfacher, als bei einer Ehe. Es wird spannend, ob sich viele heterosexuelle Paare für dieses Modell interessieren.

Doch können bereits Verpartnerte auch heiraten?

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Es ist derzeit unklar, ob Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben und zusätzlich heiraten wollen, die eingetragene Partnerschaft erst auflösen müssen.

Sicher ist dafür, dass es keine Bigamie geben wird. Wer seinen Partner heiraten will, mit dem Ex aber noch verpartnert ist, muss die eingetragene Partnerschaft auf jeden Fall auflösen.

Wie stehen eigentlich die Österreicher zur "Ehe für alle"?

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Die Mehrheit der Bevölkerung ist für die "Ehe für alle". 62 Prozent sind der Meinung, dass dieses Modell überall in Europa erlaubt sein sollte. Sogar 70 Prozent sprechen sich für gleiche Rechte für Schwule, Lesben und Bisexuelle aus.

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