Ein Jahr Haft für Kontaktmann

Terror-Prozess in Wien

(04.10.2021) Ein Kontaktmann des Attentäters von Wien, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Menschen erschossen und 23 weitere zum Teil schwer verletzt hat, ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu einem Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt verurteilt worden. Der Schuldspruch erging zu einem einzigen Anklagepunkt, von sämtlichen anderen inkriminierten Fakten wurde der 26-Jährige freigesprochen.

Foto von Angeklagten

Der Schuldspruch bezog sich auf ein Foto, das der Angeklagte 2015 an 24 Personen, mit denen er in einer Chat-Gruppe war, weitergeleitet hatte. Es zeigte eine tschetschenische Flagge mit dem Symbol der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS). Dafür erhielt der bisher Unbescholtene die vom Gesetz vorgegebene Mindeststrafe, von der ihm zudem der Großteil bedingt nachgesehen wurde. Der 26-Jährige hatte sich seit 3. November durchgehend in U-Haft befunden, mehrere Haftbeschwerden waren zurückgewiesen worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Sinan Dikme (Kanzlei Rast Musliu) meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Da die U-Haft auf die Strafe angerechnet wurde, kam der 26-Jährige unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß.

(apa/makl)

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