Einbruch ins Klassenzimmer
#onlineunterrichtstürmen
(17.02.2021) Was in den meisten Fällen ein kleiner Lausbubenstreich bleibt, geht teilweise bis zu Störungen durch Pornografie oder sogar Nazi-Propaganda: Der TikTok-Trend #onlineunterrichtstürmen.
Das Distance Learning geht den meisten Schülern und Lehrern schon auf den Nerven. Für alle Beteiligten ist es eine zusätzliche Belastung. Zu Internetempfangsschwierigkeiten und technischen Problemen kommen nun auch noch "Einbrecher", die in die Online-Klassenzimmer einsteigen und den Unterricht stören. Dahinter stecken meist gelangweilte Schüler.
Sicherheitsupdates nutzen wenig
Während es im ersten Lockdown noch recht einfach war, in das Distance Learning fremder Schulklassen einzusteigen, haben die meisten Plattformen ihre Sicherheitsmaßnahmen mittlerweile verschärft. Es schaffen trotzdem noch immer viele, den Unterricht zu stören, indem Schüler ihnen die Zugangsdaten zu den Meetings schicken. Was dann passiert, variiert stark. Von vermeintlich witzigen Sprüchen oder laut abgespielten Songs geht es bis zu pornografischen Inhalten, Rassismus und Rechtsextremismus. Der Unterricht wird dadurch unter- oder ganz abgebrochen.
Y-Kollektiv setzt sich mit dem Thema auseinander
Unfreiwillig auf YouTube gelandet
Die Reaktionen halten die "Einbrecher" mittels Videoaufzeichnung fest und stellen sie teilweise mit unverpixelten Gesichtern und Originalstimmen der Schüler und Lehrer ins Netz. Das stört den Unterricht auf mehreren Ebenen, denn nicht nur ein "Einbruch" an sich, sondern allein die Angst, ohne Einwilligung gefilmt zu werden, erschweren den Unterricht. Viele Schüler weigern sich deswegen, die Webcam einzuschalten.
Mittlerweile kann es für solche Aktionen rechtliche Folgen geben. Nicht nur der Fremde, der den Unterricht stört, hat mit Konsequenzen zu rechnen, sondern auch Schüler, die ihn dazu anspornen und ihm mittels Zugangsdaten die Möglichkeit dazu geben. Oft sei ihnen "nicht wirklich bewusst, dass ihre Aktivitäten sehr schnell die Grenze zum Strafbaren überschreiten können", meint der bayrische Oberstaatsanwalt Thomas Goger. Egal ob rechtliche Schritte eingeleitet werden oder nicht, aus einem gestörten oder im schlimmsten Fall ganz entfallenen Unterricht zieht garantiert keiner der Beteiligten einen Vorteil.
(DM)