Strafen: Lockdown-Shopping!

Nicht erlaubt!

(16.04.2021) Am Montag sperrt im Burgenland wieder der Handel auf. Auch Friseure dürfen ihre Kunden betreuen. Im Gegensatz dazu bleibt in Wien und Niederösterreich weiterhin alles zu. Da stellen sich natürlich einige die Frage, ob sie nicht einfach ins andere Bundesland shoppen gehen dürfen. Die Antwort vom Sozialministerium lautet: Nein! Shoppingtouren fallen nicht unter die Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen.

Kontrollierbarkeit

Allerdings ist es schon erlaubt, ins Burgenland zu fahren, um einen Spaziergang zu machen. Dementsprechend ist es fraglich, wie sehr das Shoppingverhalten kontrolliert werden kann. Fakt ist aber, dass die Kontrolle Aufgabe der Bezirksbehörden und in dessen Folge der Polizei ist. Einkaufsfahrten könnten also bis zu 1.450 Euro Strafe ausmachen.

(DP)

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