Einlagensicherung getäuscht

Nach Commerzialbank-Pleite

(26.04.2022) Eine burgenländische Familie ist heute am Landesgericht Eisenstadt gemeinsam mit Verwandten und Bekannten zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden, weil sie nach der Pleite der Commerzialbank Mattersburg versucht haben soll, die Einlagensicherung zu täuschen. Der 60-jährige Mann, seine 56-jährige Ehefrau und der 28-jährige Sohn wurden zu 21 Monaten bedingter Haft verurteilt, die vier weiteren Angeklagten zu acht Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Schwerer Betrug

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf den sieben Burgenländern schweren Betrug vor. Die dreiköpfige Familie hatte mehr als die von der Einlagensicherung abgedeckten 100.000 Euro pro Person bei der Commerzialbank veranlagt und hätte folglich nicht alles zurückbekommen. Deshalb dürfte sie Sparbücher an die vier Verwandten und Bekannten weitergegeben haben, die das Geld ausgezahlt bekamen und es der Familie zurückgaben. Alle Angeklagten wurden auch zu Geldstrafen verurteilt. Die Verteidiger kündigten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Angeklagte wehren sich

Die Beschuldigten wiesen die Vorwürfe zurück. Die Verteidiger der Familie argumentierten, eine Schenkung der Sparbücher sei rechtlich möglich gewesen, die Bekannten seien zum Zeitpunkt der Auszahlung durch die Einlagensicherung verfügungsberechtigt gewesen. Außerdem wollten sie die Aussage einer Angeklagten, die zugegeben hatte, das Geld für die Familie bezogen, in Bar abgehoben und anschließend an diese weitergegeben zu haben, nicht berücksichtigt wissen, weil diese von den Ermittlern nicht entsprechend über ihre Rechte aufgeklärt worden sei.

Strafe fällt moderat aus

Richterin Doris Halper-Praunias wies beides zurück. Sie begründete die Schuldsprüche damit, dass "keine Schenkung vorliegt, dass von vornherein vereinbart war, dass die Sparbücher eingelöst werden und das Geld zurückfließt". In einem Fall sei das nachgewiesen worden, weil eine Angeklagte das Geld nach der Auszahlung durch die Einlagensicherung an den 60-Jährigen überwies. Die anderen hätten den Betrag in zeitlicher Nähe in Bar abgehoben. Hinzu komme die Aussage der Angeklagten, die laut Halper-Praunias sehr wohl verwertet werden darf.

Strafrechtlich relevant

Die Strafhöhe sei "sehr moderat" angesetzt. "Uns ist bewusst, dass das jetzt kein schweres Verbrechen oder schweres Vergehen in dem Sinne ist", betonte die Richterin. Die Familie habe versucht, ihr erarbeitetes Geld, das bei den Malversationen in der Commerzialbank verloren gegangen ist, zurückzuholen. "Das kann man zu einem gewissen Grad verstehen, aber es ist strafrechtlich relevant", sagte Halper-Praunias.

(fd/apa)

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