Elektriker: 115% Preisdifferenz

AK checkt Stundensätze

(29.05.2024) Konsument:innen wenden sich regelmäßig an die AK OÖ und erkundigen sich nach den Kosten für Handwerker-Leistungen. Damit die Rechnung keine böse Überraschung bringt, führen die Expert:innen der Arbeiterkammer immer wieder Preiserhebungen durch. Aktuell wurden die Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteuren und Servicetechnikern erhoben. Wer in nächster Zeit einen Auftrag erteilen möchte, kann sich preislich daran orientieren. Bei größeren Auftragssummen sollte jedenfalls ein Kostenvoranschlag eingeholt werden!

Preisunterschiede bis zu 115 Prozent bei den Stundensätzen Der Konsumentenschutz der AK OÖ hat bei 120 Betrieben die Stundensätze erfragt.

  • Beim Elektromonteur liegen diese zwischen 61,20 und 110 Euro.
  • Beim Servicetechniker kostet eine Stunde von 61,20 bis 131,40 Euro. 

Bis zu 84,60 Euro Unterschied bei den Fahrtkosten Dazu wurden die Kosten für eine 10-km-Anfahrt beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten erhoben.

  • Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt bei 32,23 Euro.
  • Die höchsten Fahrtkosten betragen 99,90 Euro.  

Vergleich 2024 zu 2023
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bezirksmittelwerte im Durchschnitt bei den Stundensätzen um 8 Prozent und bei den Fahrtkosten um 4 Prozent erhöht. 

Tipp: Mehrere Kostenvoranschläge einholen!

  • Holen Sie bei umfangreichen Aufträgen mehrere schriftliche Kostenvoranschläge ein. Diese sollten vor allem die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten.
  • Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsument:innen verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, etwa durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“.
  • Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmen nicht überschritten werden. Werden weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen benötigt, ist die Ersparnis an den Kunden/die Kundin weiterzugeben.
  • Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf das Unternehmen um etwa 10 bis15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und darauf hinweisen. Der Kunde/die Kundin kann der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen.
  • Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.

(apa/mc)

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