Eltern-Kind-Pass

Kassenleistung oder Privat?

(22.03.2023) Das Tauziehen um die Abgeltung der Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (künftig: Eltern-Kind-Pass) zwischen Ärztekammer auf der einen und Sozialversicherung bzw. Politik auf der anderen Seite dürfte offenbar wirklich diese Woche zu Ende gehen. Am Freitag werde man eine Entscheidung bekanntgeben, hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage in der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Davor laufe der interne Entscheidungsprozess in den Gremien.

Zuvor hatte schon Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) eine Einigung noch diese Woche in Aussicht gestellt. Das Angebot des Bundes war zuletzt auf 19,75 Mio. Euro aufgestockt wurden, nachdem Ende des Vorjahres zunächst 17 Millionen Euro zugesagt worden waren, um die seit Ende der 1990er-Jahre nicht mehr valorisierten Tarife für die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes anzuheben.

77 % Erhöhung gefordert

Damit sollte eine damals schon angedrohte Kündigung des Kassenvertrages durch die Standesvertretung verhindert und eine Erhöhung um 77 Prozent erreicht werden. Ende Februar hatte die Ärztekammer aber wieder Alarm geschlagen und betont, dass sich damit nur eine Anhebung um 62,5 Prozent ausginge. Die Kammer begründete dies mit der inzwischen stark gestiegenen Inflation und verlangte um weitere 4 Millionen Euro mehr. Finanziert wird der Mutter-Kind-Pass zu zwei Drittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und zu einem Drittel aus der Sozialversicherung.

Reduzierung der Säuglingssterblichkeit

Der Mutter-Kind-Pass ist fast 50 Jahre alt und hat erheblich zur Reduzierung der Säuglingssterblichkeit in Österreich beigetragen. Die darin vorgeschrieben Untersuchungen sind verpflichtend, um das Kinderbetreuungsgeld vollständig zu erhalten. Nach Regierungsplänen soll er nun in einen "Eltern-Kind-Pass" umgewandelt und bis 2024 auch digitalisiert werden. Die Leistungen werden um eine psychosoziale Beratung, ein weiteres Hebammengespräch, eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung und ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene erweitert. Auch das Angebot einer Elternberatung sowie einer Ernährungs- und Gesundheitsberatung will man aufnehmen.

(fd/apa)

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