Ende der Abzockerei?

Riegel für "Privat"-Parkplätze

(28.08.2025) Das Thema bewegt uns schon länger, bereits vor 2 Jahren hat die "Krone" darüber berichtet, tut sich jetzt endlich was? Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will Geschäftsmodelle von Grundbesitzern erschweren, die kurzfristiges Wenden oder Parken von Autos mit oft serienmäßigen Drohungen, mit Besitzstörungsklagen und Zahlungsaufforderungen begegnen. Konkret soll die Bemessungsgrundlage für diese Klagen auf 40 Euro sinken, sodass solche Modelle nicht mehr lukrativ sind, so Sporrer zur APA. Eine entsprechende Vorlage soll im Herbst im Ministerrat beschlossen werden.

Ein erster Entwurf dafür ist bereits im Juli bekannt geworden. Nun dürfte man schon etwas weiter sein. "Es ist skandalös, dass Modelle entwickelt werden, mit denen Menschen, denen ein kleiner Irrtum passiert ist - sie wenden irgendwo oder bleiben kurz stehen - gleich aus Profitinteressen mit Gerichtsverfahren bedroht werden. Das tut dem Rechtsstaat nicht gut", meinte die Ministerin.

400 € für nichts … grenzenlose Gier

Derzeit flattert Menschen, die mit dem Auto etwa kurz auf einem nicht gekennzeichneten Privatparkplatz stehengeblieben sind, oft ein Anwaltsbrief ins Haus. In denen wird meist zur Zahlung von 400 Euro aufgefordert, ansonsten würde eine Besitzstörungsklage eingebracht. Diese Summe entspricht in etwa dem, was bei Verlust des Verfahrens mindestens als Ersatz der Anwaltskosten geleistet werden müsste. "Der Brief kostet den Klienten aber tatsächlich weniger, das heißt da ist ein ungerechtfertigter Gewinn für Abzocker drin", argumentiert jetzt Sporrer.

Bemessungsgrundlage soll sinken

Wenn die Bemessungsgrundlage für solche Klagen auf 40 Euro sinkt, belaufen sich die Anwaltskosten nur mehr auf etwa ein Viertel des bisher verlangten. "In den Brieferln kann dann nur mehr drinstehen: Zahl 100 Euro, sonst wirst du geklagt", so Sporrer. Für Anwalt bzw. Klienten wäre damit kaum mehr ein Profit möglich. Für alle anderen Besitzstörungsklagen - also etwa, wenn ein Ehepartner, den anderen während des Scheidungsverfahrens aus der Wohnung aussperrt - soll diese Herabsetzung nicht gelten.

(fd/apa)

ESC Preis zurückgegeben

Nemos Protest gegen Israel

Flucht vor Ehefrau?

Lebensgefährliche Aktion!

Koralmbahn feierlich eröffnet!

Mit dem Kronehit Kindertraum

Super-Grippe in England!

So schlimm wie Corona-Krise?

Beleglotterie für Kundinnen?

Oder doch eher für die Finanz?

Pfleger vergewaltigt Patienten!

Darunter ein Mädchen (14)

Mary Magdalene ist Tot

Skandal-Influencerin abgestürzt

Firmeninsolvenzen nehmen zu

Privatkonkurse unverändert