Entlassung der „Orgasmus-Päpstin" fix

mit Klage gescheitert

(19.12.2025) Die Entlassung der "Orgasmus-Päpstin" ist bestätigt! Eine oberösterreichische Volksschullehrerin, die auf Social-Media-Plattformen unter dem Pseudonym "Orgasmus-Päpstin" Sexualberatungen und Seminare angeboten hat, ist mit ihrer Klage gegen ihre Entlassung gescheitert. Das berichten mehrere Medien. Das Landesgericht Linz soll die Entscheidung der Bildungsdirektion bestätigt haben. Von Seiten des Landesgerichts Linz gibt es gegenüber der APA noch keine Stellungnahme.

Die Entlassung der Lehrerin im Dezember 2023 war von der Bildungsdirektion damit begründet worden, dass "das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben" nicht mehr gegeben sei. Dagegen zog die Pädagogin vor das Arbeits- und Sozialgericht in Linz.

Das Gericht sah in ihrem Online-Auftritt offenbar sehr wohl eine Verletzung der Dienstpflichten. In der Urteilsbegründung heißt es: "Auch wenn die Aktivitäten der Klägerin in ihrer Freizeit erfolgten, ist bei Lehrpersonen eine strikte Trennung zwischen Berufs- und Privatleben nicht möglich. Pädagogen haben eine besondere Vorbildfunktion und müssen auch außerhalb des Unterrichts die Werte und Normen der Gesellschaft respektieren", zitierte der ORF OÖ aus der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(mt/apa)

Shein entgeht Sperre

in Frankreich

Nicht alle Epstein-Akten veröffentlicht

doch erst nach und nach

Louvre: Mitarbeiter-Streik beendet

Museum wieder geöffnet

Magdeburg: 455 Entschädigungsanträge

Anschlag auf Weihnachtsmarkt

Fremdkörpereinnahmen zu Xmas

Schau auf deine Kids

Polizei stoppt anonymen Paketdienst

Drehscheibe für Drogenhandel

Vergewaltigungen gefilmt

Haft für Mann in Aachen

Mette-Marit braucht neue Lunge

Norwegens Kronprinzessin