Mehr Geld für Bahnkunden
(26.09.2013) Auch bei Verspätungen durch höhere Gewalteinwirkung müssen die ÖBB ihren Passagieren eine Entschädigung bezahlen. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof eine Klage der ÖBB abgewiesen. Konkret heißt das: Sollte ein Zug beispielsweise durch einen Lawinenabgang verspätet sein, können Betroffene den Fahrpreis zurückfordern. Schon seit 2011 setzen die ÖBB diese Forderung der Schienen-Control um. Das Urteil gilt jetzt für alle EU-weiten Bahnen. Sarah Nettel von den ÖBB:
„Da die ÖBB europaweit die einzige Bahn sind, die seit 2011 diese Entschädigungszahlungen aufgrund höherer Gewalt leistet, ändert sich für das Unternehmen und auch für die Kunden nichts. Die Kunden haben nachwievor Anspruch auf Entschädigungszahlungen aufgrund Verspätungen durch höhere Gewalt.“