Epstein-Fall

Klarnamen veröffentlicht

(04.01.2024) Im Missbrauchsfall des US-Multimillionärs Jeffrey Epstein hat ein Gericht die Klarnamen von rund 170 zuvor meist anonym behandelten Personen veröffentlicht. Die Namen wurden in einem Zivilstreit zwischen der geschädigten US-Amerikanerin Virginia Giuffre und Epsteins langjähriger Partnerin Ghislaine Maxwell genannt.

Zum Teil bereits bekannte Namen

In den über 900 Seiten Gerichtsunterlagen finden sich unter anderem die zuvor in diesem Kontext bereits bekannten Namen des früheren US-Präsidenten Bill Clinton und des britischen Prinzen Andrew, die einst als Vertraute von Epstein galten.

Was bedeuten die Unterlagen?

Zunächst bedeuten die Unterlagen nur, dass diese Namen während des Zivilprozesses gefallen sind. Das heißt aber nicht, dass diese Personen auch aktiver Teil des Missbrauchsnetzwerks um Epstein waren. Manche Namen sind zum Beispiel auch Verwandte von Missbrauchsopfern von Jeffrey Epstein.

Welche Namen wurden genannt?

Ein Name der dutzende Male auftaucht, ist der des ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton, unter anderem in Zeugenaussagen, die ihn in die Nähe der Taten Epsteins rücken. Ebenso häufig und in teils ähnlichem Kontext taucht Prinz Andrew namentlich auf. Der Adelsspross konnte 2022 einen Zivilprozess im Zusammenhang mit Epsteins Missbrauchsring abwenden. Er gab öffentlich trotz der Vorwürfe der US-Klägerin Virginia Giuffre gegen ihn nie zu, Sex mit der damals Minderjährigen gehabt zu haben.

Spekulationen

Im Vorfeld der Veröffentlichung der nun freigegebenen Dokumente hat es viele Spekulationen um Prominente gegeben. In den vorliegenden Schriften wird auch der ehemalige Präsident Donald Trump genannt - jedoch lediglich im Kontext der Befragung einer Zeugin, die angab, zu Trump niemals sexuellen Kontakt gehabt zu haben. Neu scheinen dagegen die Namensnennungen des "King of Pop" Michael Jackson und des Astrophysikers Stephen Hawking zu sein. Aus ihnen scheint sich zumindest die einmalige Anwesenheit der Prominenten bei einer Veranstaltung Epsteins abzuleiten.

(EC/APA)

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