EU: Frauen dürfen flüchten

Gewalt verleiht Schutzstatus

(16.01.2024) Gut für alle Frauen, die wegen häuslicher Gewalt in die EU flüchten möchten. Die FPÖ ist dagegen. Wegen häuslicher oder anderweitiger Gewalt können Frauen aus Drittstaaten Schutz in der EU erhalten. Die Mitgliedsstaaten können sie als Flüchtlinge anerkennen oder zumindest subsidiären Schutz vor einer Abschiebung gewähren, wie heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Im konkreten Fall hatte eine Kurdin türkischer Staatsangehörigkeit in Bulgarien um internationalen Schutz angesucht. Sie sei zwangsverheiratet worden, habe sich aber scheiden lassen. Daraufhin sei sie von ihrem Ex-Mann und ebenso von ihrer Herkunftsfamilie bedroht worden und fürchte, Opfer eines sogenannten Ehrenmordes zu werden.

Hierzu urteilte nun der EuGH, dass Frauen unter solchen Umständen als Flüchtlinge anerkannt oder ihnen subsidiärer Schutz zugesprochen werden kann. Bei der Flüchtlingseigenschaft gehe es um die Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Frauen könnten in diesem Sinn als "soziale Gruppe" angesehen werden. "Folglich kann ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden, wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind", entschieden die Luxemburger Richter.

Subsidiärer Schutz könne gewährt werden, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, einer Frau im Herkunftsland aber "ernsthafter Schaden" drohe, etwa die Hinrichtung oder eine andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Zur Begründung verwies der EuGH auch auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011. Dieses Übereinkommen von Istanbul sei für die EU bindend und erkenne Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts als eine Form der Verfolgung an.

FPÖ mit Kritik

Kritik an dem Urteil kam von der FPÖ. "Dieses Urteil ist ein weiteres Beweisstück dafür, wie der EuGH mit seiner Rechtsprechung die illegale Masseneinwanderung anheizt und ist ein 'Dammbruch' in die Richtung, faktisch allen Menschen auf dieser Welt, die in ihrer Heimat von Zwangsehen oder anderen Auswüchsen archaischer Kulturen betroffen sind, das Recht auf Asyl-Einwanderung zu uns einzuräumen. Das ist absurd und gegen die Interessen unserer eigenen Bevölkerung", beanstandeten Delegationsleiter Harald Vilimsky und FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer.

(fd/apa)

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