EU: Mit strengen Asylregeln

Abschiebezentren in Drittstaaten

(26.03.2026) Das Europäische Parlament hat den Weg für deutlich strengere Abschieberegeln in der EU freigemacht. Mit klarer Mehrheit stimmten die Abgeordneten am Donnerstag in Brüssel für ihre Position zur Reform der EU-Rückführungsrichtlinie. Ziel ist es, Abschiebungen von illegal eingereisten Personen künftig schneller und effizienter durchzuführen.

EU-Abschiebegesetz: Klare Mehrheit im Parlament

Mit 389 Ja-Stimmen, 206 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen verabschiedete das EU-Parlament seine Verhandlungsposition für das sogenannte EU-Abschiebegesetz. Nun starten die Trilog-Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission.

Das Abstimmungsverhalten aus Österreich zeigt die politischen Fronten deutlich:

  • ÖVP und FPÖ stimmten dafür
  • SPÖ und Grüne dagegen
  • NEOS enthielten sich

„Return Hubs“ außerhalb der EU: Zentrale Neuerung

Kernpunkt der Reform sind sogenannte Abschiebezentren („Return Hubs“) in Drittstaaten. Diese sollen es ermöglichen, Personen ohne Aufenthaltsrecht schneller außer Landes zu bringen.

Die wichtigsten Punkte

  • Nutzung nur bei bereits erlassenem Rückführungsbescheid
  • Kooperation mit Drittstaaten, die Menschenrechte einhalten müssen
  • Ziel: Entlastung der EU-Asylsysteme

Mehrere Staaten – darunter Österreich, Deutschland, Niederlande, Dänemark und Griechenland – arbeiten bereits an einer schnellen Umsetzung.

EU will „Asyl-Shopping“ verhindern

Ein weiterer zentraler Diskussionspunkt ist die gegenseitige Anerkennung von Abschiebebescheiden innerhalb der EU. Künftig soll gelten:

👉 Wer in einem EU-Land abgelehnt wurde, kann nicht einfach in ein anderes weiterreisen und dort erneut Asyl beantragen.

Die EU-Kommission soll die Umsetzung nach zwei Jahren evaluieren und gegebenenfalls eine verpflichtende Regelung für alle Mitgliedstaaten vorschlagen.

Innenminister Karner begrüßt Entscheidung

Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete die Abstimmung als wichtigen Fortschritt: „Es ist wichtig, dass das Europäische Parlament die nächste Hürde genommen hat.“ Österreich arbeite gemeinsam mit mehreren EU-Staaten an konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Regeln.

Nur 20 Prozent Rückführungsquote

Aktuell werden laut EU-Kommission nur rund 20 Prozent der abgelehnten Asylwerber tatsächlich abgeschoben. Unterschiedliche nationale Systeme würden Missbrauch begünstigen. Die Reform ist Teil des EU-Asyl- und Migrationspakts, der ab 12. Juni 2026 in Kraft treten soll. Ziel ist eine deutlich strengere und einheitlichere Migrationspolitik in Europa.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Die geplanten Abschiebezentren stoßen jedoch auf massive Kritik. Amnesty International warnt:

  • „Return Hubs“ könnten gegen Völkerrecht verstoßen
  • Gefahr von Abschiebungen in Länder, die Betroffene nie betreten haben
  • Risiken für Schutzsuchende und ihre Rechte

Haft auch für Familien möglich

Der Gesetzesvorschlag sieht außerdem vor:

  • Inhaftierung von Drittstaatsangehörigen zur Vorbereitung der Abschiebung
  • Auch Familien und unbegleitete Minderjährige können im Ausnahmefall betroffen sein.
  • Maximale Haftdauer: bis zu 24 Monate

Schnelle Umsetzung geplant

Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission sollen sofort beginnen. Mehrere Politiker rechnen mit einer raschen Einigung.

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments rückt eine deutliche Verschärfung der Abschieberegeln näher. Während Befürworter auf mehr Effizienz und Kontrolle setzen, warnen Kritiker vor menschenrechtlichen Risiken. Die kommenden Verhandlungen entscheiden, wie weit die Reform tatsächlich geht – und wie sie Europa in der Migrationspolitik verändern wird.

(fd/apa)

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