EU-Wahl und Migration

Asylpakt wird verschärft

(14.05.2024) Der heute final abgesegnete EU-Asyl- und Migrationspakt bedeutet eine deutliche Verschärfung des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" (GEAS). Künftig soll es unter anderem einheitliche Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen geben. Ein "Solidaritätsmechanismus" soll zudem für eine bessere Verteilung von Schutzsuchenden in der EU sorgen. An einer Reform der EU-Asylregeln wird bereits seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 gearbeitet.

Geplant ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten (wenn im Schnitt weniger als 20 Prozent Asyl erhalten). Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen diese Menschen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern an der EU-Außengrenze untergebracht werden können. Diese Grenzprozedur soll bis zu 12 Wochen dauern können. Allgemein - also auch außerhalb der Grenzprozedur - wird eine Frist von sechs Monaten gesetzt, bis zu der es zu einem Erstentscheid im Asylverfahren kommen muss.

In Fällen, wo ein Mitgliedstaat mit einer außergewöhnlich hohen Zahl an Ankünften konfrontiert ist, kann die Grenzprozedur auf die Angehörigen aller Länder mit einer Anerkennungsquote von unter 50 Prozent angewendet werden. Im Fall einer sogenannten "Instrumentalisierung" (also wenn ein Drittstaat bewusst Menschen an die EU-Grenze schleust) soll die verschärfte Grenzprozedur für alle gelten. Ausnahmen gelten hier für vulnerable Personen und Familien mit Kindern unter 12 Jahren.

Die Verteilung von Schutzsuchenden aus EU-Staaten, die sich einer besonders hohen Anzahl an Ankünften gegenüber sehen, wird in Zukunft mit einem "Solidaritätsmechanismus" geregelt: Länder, die weniger Flüchtlinge aufnehmen wollen, als von einem Verteilungsschlüssel vorgesehen, müssen ausgleichende Unterstützungen leisten, etwa in Form von Geldzahlungen.

(fd/apa)

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