Ex mit Drohne gestalkt?
Der Kronehit Faktencheck
(23.02.2026) Ein spektakulärer Fall von Stalking mit einer Drohne sorgt in Italien für Schlagzeilen. Ein 28-jähriger Mann soll seine Ex-Freundin in Neapel aus der Luft überwacht haben. Der Überwachungsversuch endete abrupt, als das Fluggerät gegen das Fenster der Wohnung prallte. Kurz darauf klickten die Handschellen.
Drohne prallt gegen Fenster der Ex-Freundin
Laut den italienischen Carabinieri wollte der Mann die Drohne direkt vor dem Balkon seiner ehemaligen Partnerin positionieren, um sie auszuspähen. Beim Manövrieren verlor er offenbar die Kontrolle über das Gerät – es krachte gegen ein Fenster der Wohnung.
Die Frau reagierte sofort und alarmierte die Polizei. Der mutmaßliche Täter ergriff die Flucht, ließ die beschädigte Drohne jedoch auf dem Balkon zurück.
Polizei wertet Aufnahmen aus – Täter selbst gefilmt
Die Ermittler beschlagnahmten die Drohne und analysierten die gespeicherten Daten. Dabei stellte sich heraus: Der 28-Jährige hatte sich beim Einrichten des Fluggeräts selbst gefilmt. Die Aufnahmen führten direkt zu seiner Identifizierung.
Wenig später wurde er in seiner Wohnung angetroffen und wegen Nachstellung (Stalking) festgenommen. Ein Gericht verhängte Hausarrest.
Stalking in Italien: Bis zu sechseinhalb Jahre Haft
Stalking ist in Italien eine Straftat und kann mit bis zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Besonders schwer wiegt der Fall, weil moderne Technik zur Überwachung eingesetzt wurde. Rechtsexperten betonen, dass der Einsatz von Drohnen zur Ausspähung von Privatpersonen auch gegen Datenschutz- und Luftfahrtbestimmungen verstoßen kann. Das heimliche Filmen oder Beobachten ohne Einwilligung gilt als klarer Eingriff in die Privatsphäre.
Drohnen-Überwachung: Auch in Österreich strafbar
Auch in Österreich ist die Überwachung mit einer Drohne ohne Zustimmung verboten. Das Ausspähen von Personen oder das Anfertigen unerlaubter Aufnahmen kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben – von Geldstrafen bis zu Schadenersatzforderungen. Der Fall aus Neapel zeigt, wie schnell neue Technologien missbraucht werden können – und dass digitale Nachstellung keineswegs ein Kavaliersdelikt ist.
(fd/apa)