Autofahren mit Gips ist verboten!

(04.06.2014) Mit Gips hat man hinter dem Steuer nichts zu suchen! Das sagen heimische Verkehrsexperten nach dem tödlichen Unfall in Oberösterreich. Ein 20-Jähriger ist ja trotz eines Gipsbeins mit seinem Auto gefahren. Bei einem von ihm verschuldeten Frontal-Crash ist eine 68-Jährige ums Leben gekommen. Das Fahren mit Gips ist nicht nur leichtsinnig, sondern schlichtweg verboten. Das Gesetz spricht Klartext.

Armin Kaltenegger, Rechtsexperte im Kuratorium für Verkehrssicherheit:

“Wer sich nicht in der geistigen UND körperlichen Verfassung befindet ein Kraftfahrzeug zu lenken, darf dies nicht tun. Es ist also völlig klar, dass ich mit einem Gipsbein kein Auto in Betrieb nehmen darf. Doch genau wie beim Thema Alkohol hinterm Steuer können wir nur an die Eigenverantwortung der Autofahrer appellieren.“

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