Fall Leonie: Prozessbeginn

Ab 27. September

(04.08.2022) Der Tod eines 13-jährigen Mädchens, das am 26. Juni 2021 Passanten auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden hatten, wird ab 27. September am Landesgericht für Strafsachen verhandelt. Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte am Donnerstag der APA entsprechende Medienberichte. Drei jungen Männern afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet.

Nachdem der Jüngste das Mädchen am Donaukanal getroffen hatte, war die 13-Jährige in die Wohnung eines Landsmanns mitgegangen, wo die Gruppe laut Anklage beschlossen haben soll, diese in Missbrauchsabsicht unter Drogeneinfluss zu setzen. Zunächst soll die 13-Jährige eine Ecstasy-Tablette freiwillig genommen haben, in der Wohnung wurden dann der Staatsanwaltschaft zufolge sieben weitere Tabletten aufgelöst und ihr in einem Getränk verabreicht. Als das Ecstasy zu wirken begann, soll die 13-Jährige von allen drei Angeklagten missbraucht worden sein.

Infolge der Übermenge der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei der 13-Jährigen plötzlich die Atmung aus. Die Männer dürften in Panik geraten sein. Sie versuchten noch, ihr Tee und Zitrone zu verabreichen bzw. sie mit kaltem Wasser abzuduschen. Als sich die 13-Jährige nicht mehr regte, trugen sie sie vor die Tür und lehnten sie an den Baum. Das Obduktionsgutachten ergab, dass das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Tod starb.

Die Angeklagten bestreiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Einer behauptet sogar, von den Geschehnissen nichts mitbekommen zu haben, weil er nach dem Konsum eines Mischgetränks das Bewusstsein verloren habe. Zahlreiche Spuren widerlegen laut Staatsanwaltschaft jedoch diese Angaben. Für den Prozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt, Urteile soll es am 6. Oktober geben. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.

(MK/APA)

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