Falsche Steuerbescheide
IT-Panne bei Finanz
(06.03.2026) Bei der Finanz hat eine IT-Panne zu zeitlich falschen Zustellungen von Steuerbescheiden geführt. Die Reihenfolge beim Verschicken von Steuerbescheiden wurde im IT-System verdreht. Seit Herbst ist die Online-Abwicklung über die sogenannte Databox für die meisten Unternehmer Pflicht, vorübergehend wird jetzt wieder auf den guten alten Brief zurückgegriffen, berichtet "Der Standard" (Wochenende) und wird der APA bestätigt. Nun ist der VwGH am Zug.
Bei der Online-Abwicklung ist der eigentlich zuerst zu erfolgende Aufhebungsbescheid öfters erst nach einem neuen Bescheid eingetrudelt. Es geht also, wie es im Steuerwesen Alltag ist darum, dass die Finanz ursprüngliche Steuerbescheide nach oben korrigieren wollte. Denn egal ob bei Umsatz-, Einkommens- oder Körperschaftssteuer, ein Bescheid mit einer bestimmten Vorschreibungssumme wird oft später mit einem neuen Bescheid verändert. Der alte Bescheid muss laut Gesetz aber zunächst aus der Welt geschafft werden, etwa durch einen Wiederaufnahmebescheid. Dann erst muss der neue Bescheid erlassen und zugestellt werden. In einem Dokument gemeinsam ist das nicht möglich.
Kleinste Zeitunterschiede technisch verursacht
Das sei bis zuletzt zeitlich oft in der falschen Reihenfolge passiert, so "Der Standard". Stimmt die Reihenfolge nicht, ist der neue Bescheid ungültig, wie mittlerweile mehrere Richter am Bundesfinanzgericht entschieden haben. Eine Sprecherin des Finanzministeriums verwies gegenüber der APA auf technische Gründe und auch darauf, dass es sich beim Zeitunterschied oft nur um Minuten oder Stunden gehandelt habe. Ähnlich argumentiert die Finanz laut Zeitung, sie sei sinngemäß der Ansicht, dass der oft sehr kleine zeitliche Unterschied nichts zur Sache tue.
Im schlimmsten Fall müsste die Finanz in allen betroffenen Fällen neue Bescheide erlassen - soweit das überhaupt noch geht. Denn in Steuerverfahren gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Ist die Finanz zu spät dran, könnte dem Fiskus Geld entgehen.
Zumindest zwei Fälle hat die Finanz laut Zeitung schon zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gebracht. Das Bundesfinanzgericht hielt fest, es handle sich um "ein jetzt erst zutage getretenes allgemeines Problem in der österreichischen Finanzverwaltung und um eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung". Es sei damit zu rechnen, dass vergleichbare Sachverhalte "in einer Vielzahl von Verfahren vorliegen".
Zahl der Verfahren offen
Beim Finanzministerium wartet man nun auf die VwGH-Entscheidung, hieß es zur APA. Zur Anzahl der betroffenen Verfahren gab es keine Auskunft.
Zumindest vorübergehend wird nun anders vorgegangen: Per Erlass vom 2. März gibt es wieder eine "manuelle Übergangslösung". Der gute alte Brief kommt wieder zum Zug. Hier kann angemerkt werden, dass es zwar Poststempel gibt, aber zwei Briefe am selben Tag nicht beanstandbar wären - auch wenn der rechtlich zuerst bedeutende womöglich als zweites eingeworfen worden sein könnte.
(APA/KS)