Fasching im Büro: Aufpassen!
(16.02.2015) Vorsicht mit Faschingslaune in der Firma! Rechtzeitig vor dem morgigen Faschingsdienstag warnen Experten vor zu ausgelassener Stimmung im Büro. Grundsätzlich gilt: Der Faschingsdienstag ist ein Arbeitstag wie jeder andere. Wer sich verkleiden will oder gar eine Bürofeier plant, muss das unbedingt zuvor vom Chef absegnen lassen. Besonders gefährlich wird es, wenn tatsächlich gefeiert wird.
Arbeitsrechtsexperte Alexander Tomanek von der Arbeiterkammer Wien:
“Eigentlich gilt während der Arbeit Alkoholverbot. Wenn natürlich im Rahmen einer genehmigten Feier ein Gläschen Sekt getrunken wird, ist das sicher in Ordnung. Aber bitte zurückhalten. Die Zunge wird natürlich mit jedem Schluck lockerer. Dann werden häufig Dinge gesagt, die böse Folgen haben können.“
Die Faschings-Regeln fürs Büro:
• Arbeitszeit: Der Faschingsdienstag ist ein normaler Arbeitstag. Mit allen üblichen Zeiten und Pflichten. Nur der Chef kann dir früher freigeben.
• Verkleidung: Egal ob Perücke, Clown-Nase oder ganzes Kostüm: Frag vorher den Chef, ob du dich verkleiden darfst.
• Faschingsfeier: Auch diesbezüglich muss der Chef gefragt werden. Klär ab, ob Deko, Musik, Essen und Getränke wirklich in Ordnung gehen.
• Alkohol: Wenn gefeiert wird, dann bitte nicht zu ausgelassen. Ein Glas Sekt zu viel, schon sitzt die Zunge locker. Und das kann peinlich werden.