Fasching im Büro: Aufpassen

Sekt & Kostüm: Erst fragen

(21.02.2023) Wieviel Fasching ist im Büro erlaubt? Arbeitsrechtsexperten warnen am heutigen Faschingsdienstag vor unüberlegten Aktionen am Arbeitsplatz. Wer verkleidet in die Arbeit möchte, der braucht dafür die Erlaubnis der Vorgesetzten. Auch wenn es sich beispielsweise nur um eine Clownsnase handelt.

Auch eine Faschingsfeier muss genehmigt werden, vor allem mit zu viel Alkohol solltest du aufpassen, so ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko:

"Wenn eine Feier genehmigt ist und es kein Alkoholverbot gibt, dann ist natürlich gegen ein Gläschen Sekt oder ein Glas Bier nichts einzuwenden. Aber der Gesetzgeber sieht vor, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Alkohol oder Arzneimittel nicht in einen Zustand versetzen dürfen, in dem sie sich oder andere Personen gefährden."

Kurz gesagt, du sollst dich auf keinen Fall im Büro betrinken.

Gute Nachrichten gibt es hingegen für Faschingsmuffel: Es gibt keinen Kostümzwang, so Trinko:

"Der Vorgesetzte kann mich nicht dazu verdonnern, ein Kostüm zu tragen. Wobei es schon Ausnahmefälle gibt: Wenn ich in einem Lokal arbeite, das eine Faschingsfeier ausrichtet und der Chef bittet mich beispielsweise darum, einen Cowboyhut zu tragen, dann wird das schon möglich sein. Allerdings dürfen für mich keine Kostümkosten entstehen und ich darf durch das Kostüm auch nicht lächerlich gemacht werden."

(mc)

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