FB: User wegen 'Likes' verurteilt

(31.05.2017) Fast 4.000 Euro Strafe für ein paar “Likes“! Dieses Urteil aus der Schweiz sorgt jetzt im Netz für Schrecken. Der Verurteilte hat weder Beiträge geteilt, noch eigene Kommentare verfasst. Er hat einfach nur beleidigende Kommentare anderer Nutzer “geliked“. Doch mit seinen “Gefällt mir“-Angaben hat er sich laut Gericht wegen Ehrbeleidigung strafbar gemacht. Dafür muss er umgerechnet 3.700 Euro Strafe zahlen.

Es ist der erste Urteilsspruch, bei dem das bloße “Liken“ als Strafgrund gilt. Also aufpassen, sagt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
“In Österreich gibt es zwar keine Ehrbeleidigung, wir haben aber die üble Nachrede, die Beleidigung und vieles mehr. Und ich kann mir gut vorstellen, dass auch ein österreichischer Richter so ein Urteil fällen könnte.“

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