Finanz-online-neu

Zwei-Faktor-Authentifizierung

(02.10.2025) Seit dem 1. Oktober gelten bei FinanzOnline strengere Sicherheitsvorgaben. Millionen Steuerzahler müssen ihren Zugang anpassen – wer das versäumt, läuft Gefahr, wichtige Fristen zu verpassen und Strafen zu kassieren. Rund 5,8 Millionen Menschen nutzen FinanzOnline für ihre Arbeitnehmerveranlagung. Ab sofort reicht der Login mit Benutzername und Passwort nicht mehr aus. Ein zweiter Sicherheitsfaktor wird verpflichtend: Entweder erfolgt der Zugang über ID Austria oder über eine TOTP-basierte Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Finanzminister Markus Marterbauer erklärt, dass damit die Sicherheit der persönlichen Daten deutlich erhöht wird. Der Trend bei Amtsgeschäften gehe klar in Richtung Smartphone – die ID Austria sei dabei der Standard.

ID-Austria-Nutzer bleiben unberührt

Etwa 36 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer melden sich schon heute über ID Austria an. Für sie ändert sich nichts. Alle anderen müssen umstellen. Wer den Login künftig über Laptop statt Smartphone nutzen möchte, kann Zusatzsoftware installieren. Auch analoge Steuererklärungen mit Papierformularen bleiben weiterhin möglich.

Drohende Strafen bei Versäumnis

Die Arbeiterkammer Kärnten warnt eindringlich: Wer seine Arbeitnehmerveranlagung trotz Pflicht zu spät einreicht, riskiert 150 Euro Zwangsstrafe, zusätzliche Zuschläge und sogar geschätzte Steuerbescheide. Besonders brisant: Auch wenn elektronische Bescheide wegen fehlendem Login nicht geöffnet werden können, gelten sie rechtlich als zugestellt. Das Finanzamt kann damit Mahnungen und Strafen auslösen, ohne dass Betroffene es sofort bemerken.

Papierpost statt online Message?

Wer wieder Papierpost statt digitaler Nachrichten erhalten möchte, muss einen schriftlichen Antrag beim Finanzamt einbringen. Musterformulare stellt die Arbeiterkammer auf ihrer Website bereit.

(fd)

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