Fitnessstudio-Abo: Was tun?

Verzichtserklärung: Vorsicht!

(24.03.2020) Musst du dein Fitnessstudio-Abo auch im März und April voll bezahlen? Wegen der Corona-Krise haben ja seit 16. März auch sämtliche Fitnessstudios geschlossen. Obwohl man also de facto nicht trainieren gehen kann, verlangen einige Trainingscenter trotzdem die ganz normalen Mitgliedsbeiträge. Das geht gar nicht, sagen Konsumentenschützer. Wenn ein Vertragspartner seine Leistung nicht erbringt, dann muss der andere auch nicht zahlen.

Beate Gelbmann vom Verein für Konsumenteninformation:
"Die Kunden haben hier einen Anspruch auf aliquote Rückzahlung. Die Fitnessstudios haben bis mindestens Mitte April geschlossen, also kann man weder für März, noch für April den vollen Beitrag verlangen.“

Sei vorsichtig und unterschreibe nichts, sagt Gelbmann:
“Einige Studios bieten auf ihrer Homepage vorgefertigte Verzichtserklärungen ab. Also dass man zumindest auf eine Kostenrückerstattung für den März verzichtet und erst ab April nichts mehr zahlen muss. Auf keinen Fall unterschreiben, es steht einem eine aliquote Rückzahlung für März zu.“

(mc)

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